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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1867-01-01 · Heft 1 · p. Seite 7

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
16 (1867)
Issue
Heft 1
Article
Thaten sprechen
Date
1867-01-01
Page
Seite 7 (sequence 5)
Language
German
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׳‘;־.׳יי. 1 ".d! ׳»י&״ץ;יי״.ייי.--' ״ן 7׳ :יי ■ י1■,)*•";'■*• י-!' י־"' י".'",׳' von Seiten des Staates in dem religiösen Äct!bedingt Die neuere Zeit hat durch scharfe Sonderung-von Kirch Ai* und Staat dem Staate eine Autonomie auch in Bezug auf > die Ehe vindicirt. Der Staat anerkennt sie nur, so sie; nach den vom Staat ergangenen Gesetzen und vor dem ' von ihm eingesetzten Gerichte geschlossen wurde; der religiöse Act bleibt von ihm unberücksichtigt, er ist der Kirche anheimgegeben, die der Ehe von ihrem Standpunkte aus die Weihe geben und sie nach den in ihr geltenden Normen anerkennen mag. In den Staaten, wo diese Sonderung mit Consequenz durchgeführt ist, wie in Frankreich, Belgien u. a., ist jeder Beirrung, sowie der Klage über Beeinträchtigung irgend einer Confession der* Boden entzogen. Kirche und Staat gehen neben einander in allen Verhältnissen und für alle Bürger des Staates ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses. In Preussen tritt gerade bei dem wichtigen Act der Ehe ein tief verletzender und beirrender Zwiespalt hervor. Preussen erkennt im Allgemeinen nur die religiöse Ehe an, also der Staat nicht losgetrennt von der Kirche; für den Juden allein (und Dissidenten) hat Preussen ausschliesslich die bürgerliche Ehe, das religiöse Bündniss wird als nicht bestehend betrachtet. Eine traurige Consequenz der Nichtanerkennung der Synagoge: die Synagoge, das älteste monotheistische Bekenntniss, aus deren Schoss die christliche Kirche die Grundlagen ihres Bestehens zog, wird als nicht bestehend betrachtet, dem durch sie vollzogenen ehelichen Act keine Gültigkeit zugestanden! — Es ist ferner durch die Nichtanerkennung der religiösen Ehe der Juden in Gegenden,, wo die Juden allein die Dissidenten bilden, der Beirrung ein weiter Spielraum geboten. Die Breslauer Zeitung brachte vor einiger Zeit eine statistische Angabe, welche bei den Juden im Regierungsbezirk Oppeln eine erschreckende Anzahl unehelieber Geburten nachwies. Der Bericht erregte gerechtes Aufsehen, da bei den Juden uneheliche Geburten selten. Einige Tage später brachte das genannte Blatt die Mittheilung, diese Geburten seien zwar nach Eingehung der religiösen Ehe erfolgt, da ihnen aber nicht die civilrechb. Ü MM;־

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