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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1866-01-01 · Heft 1 · p. Seite 10

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
15 (1866)
Issue
Heft 1
Article
Die religiöse Duldung nach der europäischen Völkertafel
Date
1866-01-01
Page
Seite 10 (sequence 8)
Language
German
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10 Die religiöse Duldung־ gängig zu machenden neuen Aera, in vielen, ihnen früh unzugänglichen Städten der deutschen Provinzen beträc] liehe Gemeinden: selbst in Graz, der Hauptstadt Stein marks, wohin seit ihrer gewaltsamen Austreibung im ) Jahrhundert sich kaum der Fass eines Juden verirr׳; durfte, wurde im vorigen Jahre eine Synagoge feierlb 1 eingeweiht. — Dass Tyrol in seiner starren Unduldsamk? verharrt, ist mehr ein Ausfluss seiner durch klimatise Verhältnisse bedingten, die geistige Unmündigkeit fördernden Isolirung. Eine hervorragende Stelle nimmt in der geschiehtliehen Forschung über religiöse Duldung die Nation ein, auf welche sich gegenwärtig der Blick Aller richtet: die Nation der Ungarn. Ungarn ist das ein zige Land Europa’s, das auch in den trübsten Tagen des Mittelalters nicht Fanatismus kannte. Sein König Kolo man wies den zweiten Kreuzzug, der seinen Weg durch Ungarn nehmend, seine Mission mit der Ermordung der Juden begann, mit bewaffneter Hand zurück. Mit tiefem Erröthen muss registrirt werden, dass nur die von Deutschen bewohnten Städte Ungarns, wie Oedenburg, Tyrnau u. A. sich durch i Austreibung und Niedermetzelung der Juden brandmarkten, und nicht minder bezeichnend ist, dass die von ein- ו gewanderten Deutschen gegründeten Sachsenstädte Sieben- ( bürgen3 den Juden nicht den Zutritt gestatteten, während die dieses Grossfürstenthum bewohnenden Ungarn (Szekler) die Juden gastfreundlich aufnahmen. Dem Magyaren / ist notorisch Fanatismus fremd. Aber wir nehmen mit lieberrasch ungam Magyaren an der Stelle des religiösen Fanatismus! die früher bemerkte, das Alterthum charakterisirende Aus- 1 Schliessung nach der Stammverschiedenheit wahr. Dem Un- ׳ garn ist nur der zum Magyarenstamme Gehörende der eigentf liehe Mensch, wer ausser demselben steht, ist ihm ein Halbmensch, da ein Fremder. Diese nationale Exclusivität macht ] sich in deyi Verhältniss zum Juden besonders bemerldich. Nur widerstrebend geht derMagyar an die vollständige Gleich- Stellung der Juden; selbst der keine Beschränkung des Liberalismus kennende Landtag vom Jahre 1865 ging erst in der letzten, voraussichtlich zu keinem Resultat führenden

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