Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Der Rückblick
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
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Der Rückblick. 9 den und Corporationen aufdrang und in seiner Kraft beibehalten wird, ein solcher Eingriff? Und waltet die höhere Rücksicht auf Erhaltung des religiösen Sinnes und der ihn weckenden religiösen Anstalten vor, so nimmt doch wohl der Religionsunterricht der Jugend hier die bevorzugteste Stellung ein! Der Staat gebietet Zwangs - Theilnähme an der Synagogengemeinde, obschon ״ein gesetzlieber Act dieser Art einen nach Art. 15 der Verfassungsurkunde unzulänglichen Eingriff des Staates in die Angelegenheiten der Religionsgenossenschaft in sich schliesst,“ und beim Religionsunterricht erregt dieser Eingriff Bedenken?—Preussen muss aus diesen Schwankungen herauskornmen: seine Volksvertretung kann sie nicht dulden, seine Staatsmänner werden den richtigen Weg finden. Aus den deutschen Mittelstaaten ist die in diesen Tagen von mehreren Blättern gebrachte Mittheilung hervorzuheben, es werde den nun in München tagenden Kammern ein, die Angelegenheiten der Juden Baierns regelnder und zunächst das hemmende judenfeindliche Matrikelwesen beseitigender Gesetzentwurf vorgelegt werden. — In Sachsen thut• sich wieder die Engherzigkeit kund, die früher, in kleinlichster Weise gegen jedes den einheimischeu Juden zu gewährende Recht opponirte und nur dem energischen, die endliche Gleichstellung herbeiführenden Vorschreiten der Regierung, wich. Ein den Kammern über Freizügigkeitsverträge mit anderen deutschen Staaten vorgelegter Gesetzentwurf wurde abgelehnt, weil, wie mehrere Abgeordnete aussprachen, hierdurch auswärtigen jüdischen Gewerbsleuten der Eingang geöffnet wird. Wir müssen noch des Gegensatzes wegen Kurhessen und Schleswig-Holstein anführen. In Kurhessen ist die Klage der Juden die des ganzen Landes; wird, wofür sich ganz Deutschland in sittlicher Entrüstung erhebt,' dem unheilvollen Zerwürfniss durch Rückkehr zur Verfassung von 1831 ein Ende gemacht werden, dann ist auch den Juden Kurhessens ihr Recht gesichert. —; Mit ähnlichem Schmerz blickt Deutschland auf einen andern in Recht und Verfassung gekränkten Bruderstamm: auf Schleswig - Holstein. Aber ist es in der That der