Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Erkennen und Verkennen
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 5 (sequence 3)
- Language
- German
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Erkennen und Verkennen. 5 hatten ' -Der Juds ist die Scala׳ für die sich geltend machenden Richtungen; der § 12 der Verfassung, der in dürren Worten besagt : ״ der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösenBekenntnisse", wurde Hinsichtmit früheren, ihm wider- 'sprechenden Gesetzen ^ausgeglichen"; und wiestiest HJnterpretation " und ״ Ausgleichung " auf anderen' Gebieten geübt und mit dem Versuche׳ ,׳ die Verfassung׳ zahm und unschädlich zü machen/ rüstig vorgeschritten wurde / ist besannt. — Befremdend könnte erscheinen,׳ daß, da von ministerieller Seite erklärt würde, ,,man wolle der Entscheidung' der Kammern über den Antrag , soweit er von der Mitgliedschaft an der Volksvertretung handle, nicht irgendwie vorgreifen "/ die Kammern aber einen den tz 12 aufhebenden Beschluß Nicht gefaßt hatten, Zudeü dennoch in den vergangenen Sessionen zu Abgeordnetem nicht gewählt wurden. Aber hier bildet wieder der Jude die allgemeine Scala. Die öffentlichen- Organe treten jetzt — freilich etwasspät — mit Nachweisen direkter und indirecter Beeiuflußung der letzteren Wahlen hervor: darüm würde der Jude, darum würden aber auch viele der gesinnungstüchtigsten MäNuer von der Vertretung ausgeschlossen^ Die Wahlen zu der bevorstehenden KamMersesston waren nach deM eingetreteneN UMschwuNge uüd dem Programme׳ -der Staatsregierüng frei; auch die neue Kammer der Abgeordneten wird Juden unter ihren Mitgliedern zählen: die ,,Scala" weiset auf liberale"Stimmung , und diese Stimmung gab nach den Wahlresultaten ״allgemein " die Basis bei den Wahlen ab. In Desterreich ist, nachdem die frühere Gesetzgebung, suspendirt Wörden/ die Stellung der Juden eine provisorische. Dieses Provisorium drückt sehr auf die staatlichen und bürgerlichen Verhältnisse und ist, stehet man aüch von den in jedem vernunftgemäßen Staate zur Geltung kommenden Anforderungen, in jedem Unterthanen den Menschen - und das Recht des Menschen anzuerkennen, ab, schwer, es mit dem von der Staatsregierung erfaßten und eiftigft verfolgten Princip, den materiellen Aufschwung mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu fördern, in Einklang zü bringen. Aber auch hier ist wieder der Jude der Verkünder ähnlicher ErscheinungeM Auch die Gemeindeordnung besindet sich l) Vergl. die bürgerlichen Rechte der Juden und Dissidenten vor dem Forum der Ersten Kammer- DMn.'׳i8S2/r-Adolf-und׳-GMp.' ׳ ' h*