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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1857-01-01 · Heft 1 · p. Seite 27

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 1
Article
Briefe aus Süddeutschland
Date
1857-01-01
Page
Seite 27 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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Briese aus Süddeutschland. 27 möglich, so ist es zuweilen dem fühlenden Menschen schwer, sehr schwer die Wahrheit.'zu sagen, er will lieber »nt Leichenblässe als mit Schamröthe seine Wange bedeckt sehen, und schweigt, wo das Sprechen rühmlos ist (במקום שאמרו לכסות אי אחה רשאיי לגלות). — " Doch verfahren wir nach der Weise der Alten, den Beginn und das Ende der frohem Seite zu entnehmen, oder den Ein- und den Ausgang der Lichtseite (בכי מוב) zu widmen. Wir beginnen mit Baden. Dieses schöne Land mit seinem stolzesten deutschen Strome, seinen romantischen Bergen und Ebenere, blühenden Städten und Wohlhabenden Flecken zählt unter seinen nahe an 1,400,000 Einwohnern 24,000 jüdische Seelen, die 160 Gemeinden bilden und in 16 Rabbinate (14 Bezirks-, 1 Stadt- und 1 Ortsrabbinat) vertheilt sind. Wir lassen hier die letzteren nach den 4 Landeskreisen mit Angabe der resp. Nabbinatstitel folgen. Der Seekreis hat das Bezirksrabbinat Gailingen (Rabbiner Millstätter) und das Ortsrabbinat Randegg (Picard).— Der Oberrheinkreis hat die Bezirksrabbinate: Breisach (Reiß), Salzburg (Dreyfuß) und Schnüeheim (Roos). — Dem Mittelrheinkreis gehören die Bezirksrabbinate: Bühl (Schott), Carlsrnh (Millstätter), Bruchsal (Friedberg) und Breiten (Liebelles) an. — Der Unterrheinkreis hat das Stadtrabbinat Mannheim (Präger) und die Bezirksrabbinate: Heidelberg (Fürst), Sinsheim (Geismar), Mosbach (Weil), Bischofshcim (Löwenstein), Merchingen (Stadtecker) und Ladenbürg (Ettlinger). — Alle diese Rabbinate sind dem in Carlsruh seinen Sitz habenden großherzogl. Oberrathe untergeordnet, und da letzterer, gleichsam der Mittelpunkt der badischen Juden, den fortlaufenden Faden aller Entwickelungsphasen des dortigen Judenthums dem Darsteller gewährt, so mag hier ein kurzer Rückblick auf die Entstehung, spätere Umgestaltung und gegenwärtige Beschaffenheit dieses in Deutschland so einzigen Instituts gegeben werden, wobei der Leser die Gelegenheit erhält, nicht blos in das innere Gemeinde-, cultuelle und religiöse Leben, sondern auch in die politische und sociale Lage unserer dortigen Glaubensbrüder. einen Blick zu werfen. Unter dem Großherzog Carl Friedrich wurde durch das Eonstitutionsedict von 1807—1808 die Leibeigenschaft der Juden aufgehoben.und ihnen das erbsreie Staatsbürgertbum zuerkannt. Dadurch erhielten dieselben folgende höchst wesentliche und einer fast vollständigen Emancipation gleichkommendcn Rechte: 1) den Erwerb marksässiger liegender Güter; 2) das Recht Handel und Gewerbe zu treiben; 3) Anspräche auf Staatsdienst; 4) Staatsschutz; 5) das Recht eine Familie zu gründen und 6) das Recht auf die Versorgung ihrer Kinder. —

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