Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Das jüdisch-theologische Seminar zu Breslau
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 21 (sequence 4)
- Language
- German
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zu Breslau. 21 fühlbarer werdenden Mangel an Lehrern und dem Verlangen der Gemeinden nach ihnen, auch dieser Anforderung genügt werden. Der Plan wurde daher in Uebereinstimmung mit den für das Seminar eifrig wirkenden Kuratoren defselben ersaßt, und es etging am 22. Juli v. I. folgende Bekanntmachung in den Blättern: Im kommenden Wintersemester wird am jüdisch-theologischen Seminar zu Breslau die Lehrer-Abtheilung für-zu Neligionslehrern sich heranbildende jüd. Jünglinge eröffnet. Unterrichtsgegenstände sind: Die h. Schrift in der Ursprache. Hebräische Grammatik. Geographie von Palästina. Mischna. Hebräisch-ethische Werke. Glaubens- und Pflichtenlehre. Methodik, Pädagogik und Katechetik. Geschichte der Inden, verbunden mit jüd. Literaturgeschichte. Gesang. Der Unterricht erstreckt sich ferner über manche andere, Lehrern in kleinern jüd. Gemeinden nothwendige Gegenstände. Auch soll ln den mit dem Religionsberufe verbundenen allgemein wissenschaftlichen Diseiplinen, wo es vonnöthen, nachgeholfen werden. Der Kursus für die Lehrer-Abtheilung umfaßt einen kyclus von drei Jahren. Der diesjährige Semester beginnt am 30. October, die Aufnahmsprüfung findet am 20. Oktober statt. Erfordernisse zum Eintritte in die Lehrer-Abtheilnng sind: Das zurückgelegte fünfzehnte Lebensjahr. Keuntniß des Pentateuch in der Ursprache. Lerständniß leichterer Mischnastellen. Zeugniß über zurückgelegten Elementarschulbesuch. Die sonstigen vom Staatsgesetze zum Eintritt in eine höhere Anstalt erheischten. Zeugnisse (als über Impfung, sittliches Verhältniß u. s. w.) Der Unterricht umfaßt hier zumeist die Religiousgegenstäirde, wie es in der eigentlichen Tendenz und Aufgabe dieser Abtheilung, die Religionslehrer bilden will, liegt. Die Aufgabe wurde nach einem etwas hohem Maßftabe ansgesaßt: der Hörer soll befähigt werden, dem in kleinern Gemeinden häufig an den Lehrer gestellteu Verlangen, religiöse Vorträge zu halten, Genüge leisten zu können. Doch will die Anstalt, vbschon ihr die Verpflichtung hierfür nicht obliegt, über den Kreis der Neligionsgegenstände hinausgchen, und hat dieses mit dein Satze angedeutet: ״Auch soll in den mit dem Religionsberufe verbundenen allgemein wissenschaftlichen Diseiplinen, wo es vonnöthen, nachgeholsen werden." Dieser Andentung ist auch, wie der weiter angeführte Lehrplan zeigt, nachgekommen worden, und es darf mit Zuversicht ausgesprochen werden,