Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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9 lenderö für die Juden in Egypten räthlich erschien, ebenfalls adoptirt, jedoch unter Beschränkung auf den LeontopoliStempel, fügt derselbe in der Anm. S. .392 hinzu, ״daß man aber zu Leontopoliö nicht nach Sonnenmonaten, sondern nach Wochen oder besser nach Monaten von 4 Wochen gerechnet habe; das Jahr hatte 13 Monate, der 13. Monat war als Schaltmonat betrachtet und so näherte man sich einigermaßen Palästinawo ebenfalls in manchen Jahren ein Monat eingeschaltet wurde, das Jahr also 13 Monate hielt." Hr. Dr. F. will dieß daraus schließen, weil es im B. d. Jub. (II. 246) heißt, daß jedes der 4 (zum Anfang der Jahreszeiten) eingesetzten Feste (der Neumond des 1., 4., 7. u. 10. Monats) 12 Sabbathe habe und alle Tage die verordnet sind 52 Sabbathe von Tagen haben, womit das ganze Jahr vollständig sei. Da nun viermal 12 Sabbathe oder Wochen 48 und nicht 52 Sabbathe ergäbe, so habe man nach dem B. d. Jub. alljährlich 13 Monate zu 28 Tagen gezählt, mithin keine Sonnenmonate zu 30 Tagen. Wenn es gleichwohl im B. b. Jub. (II. 243) heiße, ״ das Wasser blieb stehen auf der Oberfläche der Erbe 5 Monate, 150 Tage," also der Monat zu 30 Tagen gerechnet, so sei dieses 5״ Monate " eine spätere Interpolation." — Abgesehen nun da- Von, daß das B. d. Jub. die gedachten 4 Neumonde als Anfänge der .4 Jahreszeiten mehreremal hervorhebt (welche aber nach Hrn. Dr. F. keine 4 gleichmäßige Jahreszeiten wären, besonders die vierte ungleich länger sum 28 Tage) als die drei ersten erschienen), ferner, daß es stets nach Monaten zählt, darin die Neu- und Vollmonde als Anfangs - und Mittelpunkte erwähnt, welches allenfalls bei Monaten von 30 (Tagen annäherungsweise als Fiction hingestellt werden konnte, indem die Palast. Monate auch mitunter 30 Tage hatten, nicht aber bei Monaten von nur 28 Tagen; ingleichen, daß der 1. bis 12. Monat in den häufigen Datenbestimmungen des B. d. I. Vorkommen, nie aber ein 13., ferner, daß der im B. d. I. angegebene Zweck, weshalb es gegen die Einschaltungen eifert, ״damit die Feste nicht verderbt werden" durch diese jährlichen Einschaltungen von 4 Wochen und durch Abkürzungen der Monate durchaus nicht erreicht würde, im Gegentheil manche Feste um viele Tage dadurch anticipirt also weder nach der Sonne noch nach dem Monde gefeiert worden wären, — abgesehen von allen diesen Einwürfen ist aus mehreren prägnanten Stellen des B. d. I. klar ersichtlich, daß dasselbe Monate zu 30 Tage n im Auge hatte. Ew. II. 240 heißt es von Henoch: ״ er