Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1855-01-01 · Heft 1 · p. Seite 14

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
4 (1855)
Issue
Heft 1
Article
Jahresschau
Date
1855-01-01
Page
Seite 14 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2829132-2829178-2829180-2842766--02063-2842794
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

14 Jahresschau. Es wurde begonnen mit der principiellen Entwickelung des vorzutragenden Gegenstandes, die Hörer aufmerksam gemacht wie der in Rede stehende Gegenstand aprioristisch aufzufassen sei, welche verschiedenen Gesichtspunkte sich darbieten und wie jeder Gesichtspunkt zu beleuchten sei; sie wurden auf diese Weise zum Selbstdenken und Selbstschließen aufgefordert und fanden sich nicht wenig überrascht, in der talm. Discusston diese verschiedenen Gesichtspunkte mit nicht geahnter Schärfe beleuchtet zu sehen und in den verschiedenen Disputationsformen die tiefsten Principien wiederzufinden. Der beim Eingänge gegebene Ueberblick über den Inhalt des Tractats und der Einblick in die Aufeinanderfolge der Mischnas trägt zur systemalischen Auffassung bei. Ueber die Entwickelung der talm. Wissenschaft überhaupt spricht sich die in einem besondern Vortrage mitgetheilte ״Einleitung in die Mischna" aus, woselbst dem Wesen der Mischna mit vieler Sorgfalt nachgeforscht wird. Und daß die Hörer einen reichen Fonds sammeln ist ein doppelter Vortrag festgestellt: ein statarischer, in der vorgedachten Lehrweise, und ein cursorischer, wo nur das allgemeine Verständniß erzielt wird °). — Ein Gewinn stellt sich schon jetzt Gebrauch wird, wie die folg-Anmerk. zeigt, bei den Vorlesungen von ihm gemacht. — Als systematische Kommentatoren empfehlen sich aus früherer Zeit der Meiri, aus späterer Zeit der Verfasser des AzmoL Joseph (zu Kidduschin). Letzterer gehet jedoch schon zuviel in Nebenzweige aus und erschwert hierdurch das logische Zusammenhalten. Entsprechender ist die Weise des Meiri; nur hat sich der Kreis feit seiner Zeit (13. Jahrh.) ungemein erweitert, und die Forschung muß nun eine weit größere Peripherie umspannen. 6) Für den mit der theologischen Wissenschaft Vertraueten hier eine kurze Ausführung. Es wurde mit Baba Mezia begonnen. Zuerst wurde im Allgemeinen die Ordnung Nesikin besprochen. Sie handelt vom Criminal- und Civilrecht, ferner vom Proceß. Criminalrecht und Strafproceß finden ihre Erledigung in den Traktaten Synhedrin, Maccot, Schebuot, Horiot u. f. w., da hierher auch die Lehre über Richtersunctionen gehört; über das Civilrecht verbreiten sich die s. g. Babot. Im talm. N. gehört aber auch das Police!- recht mit zum Civilrecht, daher Baba Kama Policeirecht. Baba Batra bespricht das stricte Civilrecht,. Nachbar-, Erbrecht u. s. w. In der Mitte liegt die /mehr"im Moralischen begründete Nechtslehre über Wiedergabe gefundener .Gegenstände, ferner Rechte die erst durch Uebereinkunft mit einer andern Person, wie Verträge, Miethen u. dgl. entstehen. Daher nimmt Baba Mezia die mittlere Stelle ein. — Was nun eigentlich die erste Mischna beabsichtigt? Sie gehört wie die darauffolgenden Mischnas ergeben in den.Komplex der Besprechungen über Funde, deren Eigenthümer nicht zu ermitteln ist. Diesem Gegenstände ist der ganze erste Perek gewidmet, der Doch in zwei große

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.