Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 2 (1853)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Jahresschau
- Date
- 1853-01-01
- Page
- Seite 1 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2829132-2829150-2829152-2842643--00749-2842658- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Jahresschau. SÖctnt Beginn dieser Zeitschrift sprachen wir die zuversichtliche Hoffnung auch daß von nun an der jüdische Journalismus nur die Besprechung der religiösen Interessen und der in deren Gebiet einschlagendcn Wissenschaften zu verfolgen habe, die politische Richtung hingegen, die Vertretung der Rechte der Juden sei nnw ein Abgeschlossenes: Sonderstellung und Sonderintercssen gehören nun nur der Geschichte an. Diese Hoffnung lebt zwar ' noch, aber die Zuversicht ist durch manchen Vorgang etwas schwankend geworden; und wenn der Beginn eines neuen Jahrganges zu Betrachtungen über die Stellung der Juden auffordert, so berührt cs schmerzlich, daß die Ereignisse uns gewaltsam ans dem stillen Bereiche der Religion hinaus in das geräuschvolle Wogen der Politik treiben. Die kaum ausgesprochene Gleichstellung der Juden scheint in manchem deutschen Staate bedrohet. Von einem Mißbrauche den etwa die Juden von ihr gemacht, kann bei der Kürze des Zeitraumes seit ihrer Gewährung nicht die Rede sein. Mau leitet aber den Grund für ihre Antastung ans dem Nichtchristcnthnme der Juden her: die deutschen Staaten sollen christliche Staaten sein. Ferner soll hierdurch der völlige Bruch mit der Revolution von 1848 ansgcsprochcn, und die schwindelnden Frcihektsbcgriffe dieser Zeit niedergeschlagen werde». Auch daß die Inden sich an den Bewegungen dieser Zeit bcthciligten, wird gegen die ihnen ferner zu gewährende Gunst der Gleichstellung geltend gemacht. Wir wollen es von vorn herein aussprechen; würden die Juden, irgendwo eine bedrohliche Majorität bilden, so würden alle diese Gründe von selbst unterdrückt werden, und die Staatslenker sich von derer Nichtigkeit überzeugt halten. Das Recht des Stärkern gegen den Schwächer» liegt den Versuchen den Juden aus der ihm eingeräumten Stellung tvicder zu verdrängen, zu Grunde; aber dieses Recht findet in unseren Tagen ein Gegengewicht an dem erwachten Sinne des eigentlichen Rechts; Frankel, Monatsschrift II. \