Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 59 (1915)
- Issue
- Heft 5
- Article
- [Nachricht] / Brann, Marcus
- Date
- 1915-01-01
- Page
- Seite 306 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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306 Kurze Mitteilungen. je wird beweisen können. Es bleibt demnach, was immer auch Herr R. B. sagen möge, durchaus bei meinem Urteil auf S. 35 h dieser Monatsschrift. [15] In Nr. 8/9 der Zeitschrift »Im deutschen Reich« behandelt ein Aufsatz des Dr. Paul Rieger in Hamburg das Gutachten Abraham Geigers über wDie Militärpflfchtigkeit der Juden״. Darin berichtet Dr. R. daß das Obervorsteher-Collegium der Breslauer Gemeinde am 1. Juni 1842 Geiger um ein ausführliches rabbinisches Gutachten über die Frage ersucht habe, ob es sich mit den Grundsätzen unserer Religion und mit den bestehenden Ritualgesetzen vertrage, daß die jüdischen Untertanen der allgemeinen Militärpflichtigkeitnachkommen. Bereits am 6. Juni habe Geiger das erbetene Gutachten überreicht, das sofort durch den Druck verbreitet wurde1). Die Daten stimmen genau mit den Angaben in dem gedruckt vorliegenden Gutachten überein. Nichtsdestoweniger ist Geiger weder am 1. Juni 1842 vom Vorstande um ein Gutachten angegangen worden, noch hat er ein solches in 6 Tagen abgefaßt. Welchen Verlauf die Angelegenheit vielmehr wirklich genommen hat, ergibt sich aus dem Aktenstück der hiesigen Synagogen-Gemeinde: »Bürgerliche Verhältnisse der Juden 1840—52« 2), x) So ist die Darstellung auch bereits in der Beilage zu Nr. 143 der Schlesischen Zeitung vom 15. Juli 1849. Die Ergebnisse Geigers sind in Kürze schon von v. Rönne und Simon in ihrem Buche über die früheren und gegenwärtigen Verhältnisse der preußischen Juden (Breslau 1843) S. 51 mitgeteilt. 2) Dieses Aktenstück ergänzt in glücklicher Weise die Darstellung Vogelsteins in seiner 1909 erschienenen Abhandlung: »Zur Vorgeschichte des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847.« Ein vollendetes Bild der Vorgänge gewänne man vermutlich, wenn auch beim Berliner Vorstande die Aufzeichnungen über die Ereignisse erhalten wären. Das Breslauer Aktenstück weist überall deutlich den Eifer und die Einsicht auf, mit der Geiger sich in den Jahren 1842—1845 den Angelegenheiten der Gesamtheit widmete und zeigt, welchen Einfluß damals das Obervorsteher-Kollegium seinen Meinungen über alle aktuellen Fragen zugestand. Es ist für die Darstellung von Geigers Wirksamkeit in Breslau noch viel zu wenig benutzt. Ich sage »damals«,