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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1915-01-01 · Heft 5 · p. Seite 303

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
59 (1915)
Issue
Heft 5
Article
[Rezension]
Date
1915-01-01
Page
Seite 303 (sequence 3)
Language
German
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Besprechungen und kurze Mitteilungen. BOB der Juden von Mallorca aus dem Jahre 1315 angeführt, daß »ein jüdischer Verbrecher künftighin am Halse aufgehängt werde, damit ihm so eine qualvolle Todespein von 2—3 Tagen erspart bleibe.« Das nächste Kapitel beschäftigt sich sodann mit der Verfassung und Verwaltung der jüdischen Gemeinden. Ihre Rechte und ihr Arbeitsfeld werden abgegrenzt, die Gerichtsbarkeit eingehend erörtert. Des Rechts der selbständigen Zivilgerichtsbarkeit entbehren nur wenige größere Gemeinden. Die Steuern und Finanzgebahrung der Gemeinden, ihre Verwaltung und Gesetzgebung werden im Anschluß daran zur Darstellung gebracht. Gemeindeversammlung und Gemeindehaus, sowie die obersten Behörden lernen wir nunmehr näher kennen. Von all dem läßt sich aus Urkunden und Responsen am Ende des 13. Jahrhunderts ein ziemlich vollständiges Bild gewinnen. Die höheren Aemter der jüdischen Gemeinde waren in Aragonien meistens nicht besoldet. Um die Wende des 13. Jahrhunderts wird als neue Institution der Rat geschaffen, und die Struktur der ganzen Verfassung erhält auf diese Weise ein anderes Bild. Nun wird die Stellung des Rabbiners behandelt und im Anschluß daran auf die Kollekten hingewiesen, die kleinere Gemeinden zusammenfaßte. Aus dem Jahre 1354 liegt der Plan einer Gesamtorganisation der aragonischen Juden vor, der, obwohl nie in Wirkung getreten, doch auf ihre durchaus gute Lage manches wertvolle Streiflicht fallen läßt. Die Stellung des Oberappellationsrichters wurde erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts neu geschaffen und dann von Chasdai Crescas bekleidet. Der 2. Hauptabschnitt des ganzen Werkes befaßt sich sodann mit der wirtschaftlichen Lage^der Juden in Aragonien. Hier spricht Baer eingehend über den ordentlichen Jahrestribut der jüdischen Gemeinden. Von Vorteil wäre es gewesen, wenn der Verfasser eine ungefähre Vorstellung in deutschem£Gelde beigefügt hätte. In ausführlicher Übersicht werden alsdann die einzelnen Gemeinden abgehandelt. Auf diese Tabellen wird man nunmehr stets zurückzugreifen haben, wenn man sich über die einschlägigen Verhältnisse orientieren will. Von größtem Interesse ist das Kapitel über die wirtschaftliche Betätigung der Juden. Sie hatten ländlichen Besitz und trieben ländliche Beschäftigung, ebenso wie es kein Handwerk gab, von der niedrigsten Arbeit bis zum feinsten Kunstgewerbe, das die Juden in Aragonien nicht betrieben hätten. Daneben beschäftigten sie sich im Kleinhandel als Makler und Großkaufleute im überseeischen Verkehr. Sie trieben

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