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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1915-01-01 · Heft 5 · p. Seite 286

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
59 (1915)
Issue
Heft 5
Article
Ein Judentag aus Süd- und Neuostpreußen
Date
1915-01-01
Page
Seite 286 (sequence 9)
Language
German
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286 Ein Judentag aus Süd- und Neuostpreußen. Ausführung der Schulparagräphen des General-Juden-Reglements . . . Es war der Regierung nicht gelungen öffentliche jüdische Elementarschulen deutschen Charakters ins Leben zu rufen, wie das Reglement es vorschrieb, die in Aussicht gestellten staatlichen Besoldungen jüdischer Lehrer waren nirgends eingetreten, die Aus- Übung eines Schulzwangs wurde nicht durchgeführt, und der alte Zustand des jüdischen Privatunterrichts blieb im Wesentlichen bestehen.«1). Trotz des Scheiterns der Schulreform waren die jüdischen Schulen nicht die schlechtesten ihrer Zeit — ein Teil der jüdischen Jugend besuchte übrigens auch christliche Anstalten; ein so unbefangener Beobachter wie v. Holsche2) sagt von ihnen: »Die Juden beschämen in ihrem Unterricht die Christen; denn es ist keine Judengemeinde, welche nicht eine Schulanstalt hätte, und der ärmste Jude weiß von seiner Religion mehr, als die niedere Klasse der Christenheit in Polen vom Christenthum. Der Fehler bei den jüdischen Schulen und Erziehungsanstalten liegt nur ebenso wie bei dem christlichen Unterricht darin, daß die Kinder bloß mit Religion, mit der Bibel, der Thora und dem Talmud, und nicht mit Moral und andern nützlichen Wissenschaften beschäftigt werden. Die Juden sind so aufgeklärt, daß sie dies einsehen, und den lebhaften Wunsch haben, daß allgemeine Schulen errichtet werden möchten, wo keine Religion, sondern nur Moral und gemeinnützige Wissenschaften gelehrt würden, damit sie ihre Kinder an dem Unterrichte Theil nehmen lassen könnten; wobei sie zugleich den vernünftigen Gedanken äußern, daß ihren Kindern die Religion ihrer Väter schon durch ihre eigenen Lehrer beigebracht werden solle«. Wenn diese Vorzüge lediglich dem jüdischen Wesen und der jüdischen Religion zugeschrieben werden müssen, dürfen auch nicht die »merklichen Fortschritte in Rücksicht der freieren Denkungsart«, die der bereits genannte Minister Struensee kaum fünf Jahre nach dem Erscheinen des Reglements *) Warschauer in der Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland III, Braunschweig 188g, S. 38—43. 2) Geographie und Statistik a. a. O. S. 561; vgl. Zeit sehr. d. hist. Ges. XXVII 339.

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