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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1938-01-01 · Heft 4 · p. Seite 251

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
82 (1938)
Issue
Heft 4
Article
Beiträge zur Finanzgeschichte der jüdischen Gemeinden in Polen
Date
1938-01-01
Page
Seite 251 (sequence 4)
Language
German
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Beiträge zur Finanzgeschichte der jüd. Gemeinden in Polen 251 ״Hauptsteuer, die von den Gemeinden für die Landessynode erhoben wurde‘6 bezeichnet, von Sosis8 ״als allgemeine, für ganz Polen oder Litauen‘‘ bestimmte Gemeindesteuer, von L. Lewin7 (סכום מדיני) als ״Häusersteuer‘‘, von Balaban als Qemeindesteuer, bzw. überhaupt Steuer8, u. a. m.9. Ähnlich verhält es sich' mit den Steuerbezeichnungen ״Krüpki“ (Koröbka) und ״Taxe“, die verschieden definiert werden. Dies erschwert noch mehr die Arbeit des Forschers, der die einzelnen Ziegel für den Bau erst Zusammentragen muß. 2. Die Grundsteuer und ihre Bemessung. Das Steuerwesen der jüdischen Gemeinden hat sich im allgemeinen den Steuersystemen der polnischen Regierung öder der Städte angepaßt —: bzw. von ihnen die Prinzipien entlehnt —, die wiederum ihrerseits häufig ihre Yorbilder in den deutschen Städten hatten. Schon im Mittelalter schöpften die polnischen Städte ihre Einkünfte z.T. aus Monöpolunternehmungen, wie Stadtwaage, Wachs- und Tal'gschmelzereien, und forderten ein gewisses Eintrittsgeld bei der Aufnahme des Bürgers in die Stadtgemeinde. Die hauptsächlichste Steuer aber war der Szös, ursprünglich eine außergewöhnliche Yermögenssteuer, die aßmählich zu einer systematischen Steuer ausgebaut wurde. Taxiert wurde diese Steuer auf Gruncf des YermPSens״ Als Ergänzung wurde später von denjenigen, die kein YermPgen besaßen, eine Art Einkommensteuer erhoben* Ähnlich verhält es sich auf dem Lande, wo zu der Yermögenssteuer (fanowe) Gewerbe- oder Einkommensteuer hmzukameh. Diese Entwickluhg ging in der Neuzeit weiter. Die Steueremiaahmen aus Immobilien gehen immer mehr zurück, und die Einkommensteuer wird weiter ausgebaut, weitere Kategorien in sie einbezögen (so Fuhrleute, Aufkäufer etc.), wobei die Abgaben z. T. nicht vom Einkommen, sondern pro Stück des Um- 6 Zeitschrift für jüdische Geschichte, Demographie und Ökonomik (jidd.), Bd. 11-^-111, Minsk 1928, 8. * ־ 7 Die Landessynode der großpolnischen Judenschaft, Frankfurt a. M. 1926, 40' 57. 8 ־ : ־ JJLG, X, 321. ~ ’ 9 Auch die Erklärungen von Levitats (Historische Schriften des Jiwo II, Wilno 1937. 84) entsprechen nicht ganz der Wirklichkeit. 17*

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