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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1938-01-01 · Heft 2 · p. Seite 121

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
82 (1938)
Issue
Heft 2
Article
Beiträge zur Geschichte der Pharmazie bei den Juden
Date
1938-01-01
Page
Seite 121 (sequence 11)
Language
German
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Beiträge zur Geschichte der Pharmazie bei den Juden 121 Jahre 1592 dem Juden Moses Stenger in Neu-Ruppin ein Apothekenprivileg verliehen36. In dem ersten deutschen Arzneibuch, dem ״Dispensatorium‘״ des Valerius Cordus, das im Jahre 1546 in Nürnberg gedruckt wurde, befindet sich ein Schlußkapitel unter dem Titel: ״Quälern virum pharmacopolam esse conveniat“, in dem die zur Ausübung des Apothekerbemfes nötigen Eigenschaften aufgezählt werden. Und diese sind vor allem: ״vera pietas, timor dei et fides in Christum“. Die Verleihung eines Apothekenprivilegs an Juden gehörte damals in Deutschland zu den größten Seltenheiten, und noch jahrhundertelang stießen jüdische Apotheker in Deutschland auf die größten Schwierigkeiten. Im Jahre 1676 klagte der Apotheker in Fürth, Dietrich Taדachwiez, den Fiirther Judenapotheker Löwe dem Nürnberger Collegium Pharmaceuticum37. Tauchwiez führte Klage gegen die Anerkennung der Judenapotheke, die durch Löwe in den 30er Jahren des 17. Jahrhunderts gegründet und später von dessen Sohn weitergeführt wurde. Tauchwiez empfand diese Apotheke allerdings als unangenehme Konkurrenz und suchte durch diese Klage seinen jüdischen Konkurrenten unschädlich zu machen. Das Collegium Pharmaceuticum in Nürnberg erbat nun Gutachten von verschiedenen Medizinalkollegien und schließlich von dem höchsten Gericht, dem Barnberger Domkapitel, an welches die Frage gestellt wurde, ob überhaupt ein Jude Apotheker sein könne. Nun wies der Domprobst von Bamberg in seiner Entscheidung darauf hin, daß die Juden in den Reichstagsabschieden als cives imperii anerkannt worden seien, daß außerdem gedachter Löwe die gesetzlichen Vorbedingungen für den Apothekerberuf erfüllt habe und daß er daher in Ausübung desselben nicht zu stören sei. So wurde die Klage im Jahre 1677 vom Domkapitel abgewiesen. 36 W e r n i c k e: Pharmazeutische Zeitung. 1901, S. 479. 37 Peters: Aus pharmazeutischer Vorzeit. Berlin, 1899 u. 1910. Bd. I, S 124, Bd. II, S. 245. — Brunner: Festschrift zur 300jährigen Gründung des Collegium Pharmaceuticum Norimbergense. Stuttgart, 1932, S. 26. — Schelenz: S. 519. Mona.i,sschir1ift, 82. Jalirgang

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