Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 81 (1937)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die nationalitätenrechtliche Stellung der Juden im alten Österreich
- Date
- 1937-01-01
- Page
- 321 (sequence 1)
- Language
- German
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Die nationalitätenrechtliche Stellung der Juden im alten Österreich. Yon Kurt Stillschweig. Seit der klassisch gewordenen Emanzipationsdebatte in der französischen Nationalversammlung ist die Frage: Bilden die Juden eine Nation oder nur eine Religionsgemeinschaft?, nicht mehr zur Ruhe gekommen. Bei der nunmehr fast änderthalb Jahrhunderte währenden Diskussion ist das Kernproblem häufig von politischen Momenten stark überschattet worden. Will man die Frage unter rechtsgeschichtlichem Aspekt erörtern, so muß man aus der Problematik alle Eiemente ausscheiden, die politische Wertungen enthalten. Die rechtshistorische Betrachtung hat also, will sie sich nicht in Spekulationen verlieren, vom positiven Recht ihren Ausgangspunkt zu nehmen. Für die rechtsgeschichtliche Darstellung kommen vor allem solche Gesetzgebungen in Frage, in denen nationalitätenrechtliche Bildungen anzutreffen sind. Das ist nach der Natur der Sache vorwiegend in den ״Nationalitätenstaaten6‘ der Fall, dort also, wo mehrere Völker innerhalb desselben Staates nebeneinander leben. Österreich mit seinem Völkergemisch war bis zur Beendigung des Weltkrieges das Schulbeispiel für einen Staat dieses Typs. Im folgenden soll daher die Frage einer jüdischen Eigennationalität nach dem Nationalitätenrecht beantwortet werden, das bis zum Verfall des Habsburgerreiches in österreich galt. I. Als um die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert unter dem Einfluß der französischen Revolutionsideologie und durch den Druck der napoleonischen Fremdherrschaft der nationale Gedanke in den Völkern Europas zu erwachen begann, stand die österreichische Monarchie im Zeichen einer Staatsauffassung, die geradezu als polarer Gegensatz zu den neuen Ideen bezeichnet werden muß: im Zeichen des absolutistischen Zentralismus. Während nach dem nationalen Prinzip jede Monatsschrift, 81. Jahrgang 21