Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 81 (1937)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Das Schicksal eines Namens
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 210 (sequence 1)
- Language
- German
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- IRI
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210 J. Bergmann Das Scbicksa! eines Namens. Yon ].Bergmann. 1. Habent sua fata libelli. Allein nicht nur ganze Bücher, sondern auch einzelne Wörter haben ihr Schicksal und ihre Geschichte. Das bestätigt der Bedeutungswandel des Namens Epikuros. Wohl das griechische Wort ״Philosoph“, aber keines griechischen Philosophen Name wurde in der talmudischen Literatur genannt. Nur der Name des Philosophen Epikuros hat sowohl in der talmudischen Literatur als auch in der hebräischen Sprache Aufnahme gefunden und dort allerdings eine ganz andere Bedeutung gewonnen. Das Wort Epikuros in der Bedeutung ״Epikureer“ tauchte schon im Zeitalter der Tannaiten auf. Dem Worte wurde keine weitere Erklärung hinzugefügt, seine Bedeutung stand demnach schon damals fest und galt als allgemein bekannt. Der Epikureer wurde neben den Sadduzäer gestellt: ״Denn das Wort des Ewigen hat er verachtet“, das ist der Sadduzäer, ״und sein Gebot hat er zerstört“, das ist der Epikureer. Wie hier, so ist auch an den beiden folgenden Stellen ein jüdischer Epikureer gemeint. Alle Israeliten, lehrt die Mischna, haben Anteil an der zukünftigen Welt . . . folgende (Israeliten) aber haben keinen Anteil an ihr: wer die Auferstehung der Toten leugnet, wer behauptet, die Tora sei nicht von Gott, und der Epikureer. In der Tosefta wieder heißt es: Die Minim, die Meschummadim, die Angeber, die Epikureer, sowie auch die, die die Göttlichkeit der Tora leugnen, von den Wegen der Gemeinschaft sich absondern und an die Auferstehung der Toten nicht glauben, verfallen für ewige Zeiten den Höllenstrafen1. Im amoräischen Zeitalter hat sich die Bedeutung des Wortes ״Epikureer“ gewandelt. Galt früher der Epikureer als ״Zerstörer des göttlichen Gebotes“, so wurde von den Amoräern später dieser Name denen beigelegt, die die Gesetzeslehrer schmähten, ihre Tätigkeit verspotteten, ihre Autorität anzweifelten und die Ehrfurcht gegen sie verletzten. Auf die 1 Sifre Num. 1531 Fr. 33a; M. Sanh. 10, 1; Tos. Sarth. 13, 5.