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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1936-01-01 · Heft 4 · p. Seite 331

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
80 (1936)
Issue
Heft 4
Article
Die Rechtslage im biblischen Hohenliede
Date
1936-01-01
Page
Seite 331 (sequence 2)
Language
German
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Die Rechtslage im biblischen Hoheniiede 331 gesehen, worden, denn verkauft hat er uns und sogar aufgegessen unser Geld"5. Das Recht des ״Verkaufens" stand also auch den Brüdern zu6, und wo nicht ־־־ so maßen sie sich ein solches an7. Damit verweise kurz auf Benz in ge r, Hebr. Arch.3 115: ,,Die israelitische Ehe ist also Kaufehe, ganz wie schon die alte babylonische im Codex Hammurapi und noch die heutige Fellachenehe“. Ich möchte jedoch nicht unterlassen, auf den Ausdruck מקוז ® Kauf,. Ware, auf die Frau bezogen, hinzuweisen; dieses Wort kommt in zwei sehr alten Erzählungen der Tannaitenzeit vor (b. Ket. 10b, TeTanit 31a, vgl. Ben Jehuda, Thesaurus 3277). Gerade weil nicht!mehr im lebendigen Recht, sondern nur in poetischer Redeweise vorhanden, ist dieses Wort der Zeuge eines früheren Zustandes, der in diesem Falle noch auf die biblische Zeit zurückgeht. Das Ganze ist nun auf die Rechtslage im HL-e ׳anzuwenden; nicht immer hatte das heiratsfähige Mädchen das Mißgeschick, böswillige Brüder um sich zu haben, aber die ״Sulamit“ hatte eben dieses Mißgeschick, und sie merkte, daß dieselben nicht übel!Lust haben׳, sie zu ״verkaufen“. 5 Der Ausdruck מכר ,,verkaufen“ ist schon im Falle der Labanstöchter nicht wortwörtlich zu nehmen, und im übrigen Bereich der Bibel kommt er in dem Sinner daß der Vater oder die Brüder die Maid zur Ehe verkaufen, nicht mehr vor. Aber der Umstand, daß nach biblischer und noch mehr nach rabbinischer Auffassung derjenige, der, seine Tochter zur Magd ״verka1u־ft* dieselbe eo ipso zur Ehefrau verkauft, läßt über die Anwendung dieses Verbs keinen Zweifel übrig־. Infolge: des Ausdruckes למכרה Ex 218 wird in den ältesten rabbanischen Quellen weitläufig über diesen Begriff dis״ kutiert; s. Mechilta z. St. (78b ed. Friedm., 257 ed׳. Horovitz״Rabin)r j. Qidd. Ir 2, b. 19b, 20a; und dem allen liegt der Gedanke zu Grunde, daß das hebräische Mädchen eigentlich nur — zur Heirat (לשם יעוד) verkauft werde. 6 Ein Aufsatz A. Kahl־ber gs (״Der Morgen“ V, 1929, 65—72), auf den mich ebenfalls I. Hei n e mann aufmerksam machte, bildet eine gewisse Unterstützung meiner Ansicht. Zweimal (S. 66, 69) lesen wir hier den Satz: ״Gerade bei der Eheschließung wird die Mitwirkung des Vaters oft vermißt; an seine Stelle treten [in vielen Fällen] die Vollbrüder und die Mutter“. Diese Erscheinung wird hier aufgefaßt als Rest eines sicherlich früher bestandenen Matriarchats. Sehr interessant ist die Bemerkung: ״Daß ein Mädchen nicht als Tochter des ... sondern auch als Schwester des ... oder nur als Schwester genannt wird, findet sich in der Bibel häufig“ (S. 70), ferner die sicher gewordene Erkenntnis, daß חתן nicht so sehr den Schwiegervater als den Schwager bedeutet (ib.). 7 Zu dem schwierigen בחרו בי ist zu bemerken, daß man auch aramäisch נחרו ביה sagte (b. Qidd. 81b oben), und das bedeutet nach Raschi und Aruch (s. v. אכמד ed. Kohut \ 78) ״ גערו בוsie schrien ihn an“; Wurzel בחר s. Le.vy.ffl. 372.

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