Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 80 (1936)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Das Verhältnis Maimunis zur jüdischen Mystik
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 330 (sequence 26)
- Language
- German
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330 Samuel Krauß betroffen" (I 72). Die Richtung der Kausalität geht hier nur von oben nach unten, während das raumhafte Kausalprinzip der Mystik in der Lage ist, auch der Tat des Menschen eine Wirkung zuzusprechen70. Die Rechtslage im biblischen Hohenliede.1 Von Samuel Krauß. Mit Recht haben manche Kommentatoren, insbesondere C. Siegfried2 und Paul Haupt3, auch die Rechtslage der im HL besungenen Braut in Betracht gezogen. Bei der Verheiratung eines israelitischen Mädchens hatten außer dem Vater noch die Brüder mitzureden, was ja .aus der Stelle HL 8S unzweifelhaft hervorgeht; vgl. Gen 24g0, 55, ib. 346_g, Ri 2122. Die Brüder der ״Sulamit" waren ihr keinesfalls gutgesinnt, wie aus 16 hervorgeht; sie hatten nach dieser Stelle das Recht, die Schwester zur Hüterin der Weinberge zu machen, etwa so, wie Laban, der Vater, seine Tochter Rahel zur Schafhirtin macht (Gen 299), obzwar er auch Söhne hat (ib. 31!). Und wie ist Laban noch außerdem mit seinen Töchtern umgegangen? Sie sagen es deutlich4: ״Fürwahr als Fremde sind wir von ihm an- 70 Von diesem Gegensatz aus tut sich der ganze grundsätzliche Widerspruch zwischen M. und׳ der Mystik auf, der in der Interpretation des Religionsgesetzes zu Tage tritt. Hierfür erscheint jedoch eine gesonderte Untersuchung vonnöten. ג Vgl. einen ähnlichen Artikel von mir in MGWJ 78 (1934), 81—97. 2 In Nowacks Handkommentar, Göttingen 1898. 8 Biblische Liebeslieder, Leipzig 1907. 4 I. H e i n e m a n ri meint zwar (brieflich 17. 6. 1936), die Äußerung der beiden Labanstöchter beweise gerade, daß das Verfahren des Labans ein ungewöhnliches war, daß also in der Regel von einem Recht des Verkaufens nicht gesprochen werden kann; die Feststellung Gen 3115 habe in diesem Zusammenhänge nur einen Sinn, wenn Laban der Sitte zuwider״ gehandelt hat. Darauf bemerke ich: der Sitte wohl, aber nicht dem Rechte. Bei fortschreitender Kultur wird es wohl selten vorgekomimen sein, daß ein wohlhabender Vater seine Tochter direkt in die Ehe verkauft, aber Laban, der in der ganzen Erzählung als geizig und filzig geschildert wird, hat es getan, und darum klagen seine Töchter. Dadurch; daß der Vater auch in normalen Zuständen den mo ha r für die Tochter entgegen nimmt, zeigt es sich, daß der Charakter der K ä u f eh e bei den Hebräern nicht verwischt worden ist. Das weiter auszuführen, ist nicht hier der Ort; ich