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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1936-01-01 · Heft 3 · p. Seite 277

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
80 (1936)
Issue
Heft 3
Article
Aus der Geschichte der Juden in Italien im 18. Jahrhundert
Date
1936-01-01
Page
Seite 277 (sequence 3)
Language
German
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Aus der Geschichte der Juden in Italien im 18. Jahrhundert 277 geraubt. Aber auch nach der Stabilisierung der politischen Verhältnisse, nachdem ein Fürst das Land beherrschen konnte5, nahm das jüdische Elend kein Ende, ein Übel folgte dem andern. So hatten sie 800 Zecchinen6 zu bezahlen, die sie sich gegen Zinsen leihen müßten. Dies war aber erst die Einleitung zu einer Verordnung, die eigentlich das Hauptthema unseres Dokumentes bildet. Der Herr des Landes stellte an die Juden die Forderung, entweder das Dreifache der bis dahin üblichen Abgaben öder die einmalige Summe von 600 000 Lire an die Staatskasse zu entrichten. Sollte;( keine der beiden Bedingungen erfüllt werden, so müssen sie den Wanderstab ergreifen und weiterziehen. Nach einer Prüfung der materiellen Verhältnisse der Juden wurde ein Befehl erlassen, sie nach 8 tägiger Frist zu vertreiben7. Die Juden griffen nach dem alten Mittel des Betens und Fastens. Einer von ihnen, der sich besonders durch seine Redebegabung hervortat, trat als ihr Sprecher vor den Machthaber, und seiner Überredungskunst gelang es, eine Milderung der strengen Verordnung herbeizuführen. Die Jahres״ abgaben wurden auf die übliche Höhe festgelegt, dafür aber mußte eine einmalige Summe in der Höhe von 200 000 Lire bezahlt werden; 120000 sofort, die übrigen 80 000 in 4 Raten. Die Juden begannen mit dem Einkassieren des erforderlichen Geldes, Ihr Barbestand reichte bei weitem nicht, so daß sie gezwungen waren, ihre Habe zu nichtigen Preisen ־— oft im Verhältnis von 7 zu 20 — zu veräußern. Zur Ergänzung der Summe war noch eine verzinste Anleihe notwendig.: ״Aus dem Lande ihrer Gefangenschaft“ richten nun die parmensischen Juden den Ruf an ihre Brüder in den andern Gemeinden, ihnen beizustehen. Sie sollen genau wie Abraham dem Lot ihnen schnell zu Hilfe eilen, damit sie ihren Verpflichtungen nach״ kommen können, da ihnen sonst die Vertreibung drohe. Die Gemeinden mögen nun eine Geldsammlung durchführen. Die ויאמר ה, הבה האדון אשר אמרתי אותו אתן לכם. בכל זאת יגענו באנחה ושועה• 5 ״ נרדפנו עד חובה ופרות ביוקר כי אפם .561 Vgl. Zunz Z. G. L., Seite ציקיגי ® כסף וקרן נגדעה ובהתחבבנו אליו ראה ענינו' ועמלגו .... הוציא חימר, מנרתיקה ואחת ושתים כתב לגרש בעוד 7 שמונה ימים . . . .

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