Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 80 (1936)
- Issue
- Heft 2
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 150 (sequence 3)
- Language
- German
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150 Besprechungen graphen unseres Josephus«Textes angeben. Man! wird sich dem Danke der Herausgeber an die Academie des Inscriptions und am Frau Salomon Reinach, die die Drucklegung* ermöglichten, gern anschließen. Jerusalem. A. Posner. Josef J. Rivlin, Gesetz im Koran, Kultus und Ritus. Jerusalem, Bam״ berger & Wahrmann, 1034. [8], VIII, 1127 S. Aus dem Kreis der Schüler von Josef Horovitz, denen er zur Aufgabe gestellt hatte, den Gehalt des Korans monographisch zu durch« forschen, tritt jetzt J. J.. Rivlin an die Öffentlichkeit. Er beschränkt sich in seiner Darstellung auf die kultischen und rituellen Vorschriften im Koran, ohne Berücksichtigung der sozialen und politischen Gesetz« gebimg, wodurch freilich׳, da all dies insgesamt zu der höheren Einheit des religiösen Gesetzes gehört, ein etwas enger Ausschnitt aus einem Gesamtbild entsteht. Die wichtigen methodischen Grundsätze jedoch, deren Beachtung bei jeglicher Beschäftigung mit dem Koran erforderlich ist, hat R. sorgsam befolgt. Die reichere Information der islamischen Koranerklärung ist nicht für Muhammted bereits in Anspruch genommen und dieser keinerlei ungeprüfte Autorität zugestanden, die sie nicht v!er« dient (vgl. bes. R. Par et״ Littma1vn«Festschrift, Leiden, 1935, S. 121—130). Ferner ist die Untersuchung nach den beiden wesentlichsten Gesichts« punkten hin angelegt, nach den Quellen, aus denen der Prophet seine An« regungen geschöpft, und nach der Gestaltung, die er an dem vorge« fundenten? Stoff vollzogen hat. Zu diesem Zweck ist jedes Kapitel miister« gültig so gegliedert, daß zuerst die Aussagen dies Korans über das jeweils behandelte Gebiet in ihrer zeitlichen Abfolge vorgeführt werden, dann! eine sachliche Gruppierung dieser Aussagen folgt und schließlich Miuhammeds Stellungnahme betrachtet wird'. Die Ausführung dieses gut geplanten Baus hat ihre Stärke, aber mehr noch ihre Schwäche in der besonderen Kenntnis der jüdischen Literatur, über die der Verfasser verfügt; ihre Stärke insofern, als neue Berührungen mit dem jüdischen Schrifttum auf gezeigt werden, ihre Schwäche dagegen, als diese Berührungen, die meist nur Parallelen sind oder bestenfalls auf mögliche, nicht notwendige Abhängigkeit hinweisen, häufig schlechterdings als Zeichen direkten Einflusses gewertet zu werden scheinen. Nicht etwa, als ob R. den Primat jüdischen Einflusses um jeden Preis behaupten wollte — schwankt er doch sogar bei der Frage der Sandreinigung, für die sich meines Wissens neben dem jüdischen ein vollwertiger christlicher Beleg nicht gefunden hat, zwischen dar Annahme jüdischen oder christlichen Ein« Busses (S. 89) —, doch ist es zu einseitig gesehen, wenn z,. B. für die An« Wendung des Fastens zur Sühne und Buße jüdische Herkunft angenommen wird׳ (S. 15). Bei der Heranziehung eines jüdischen Brauchs vom Jom hakkippürim zur Erklärung des £tikaf im Fastenmonat (S. 11 Aran. 2) ist zu berücksichtigen^ daß nichts dagegen spricht, daß in diesem Fall viel«־ mehr eine altarabische Praxis fortgesetzt ist (vgl. A. J. Wensirick, Arabic New«7ear and the Feast of Tabernacles, Verhandelingen der Konin~ klijke Akademie van Wetenschappen te Amsterdam, Afdeeling Letterkunde, Nieuwe Reeks XXV, 2, 1925, S. 8 ff.).. Wertvoll ist die Zusammenstellung von Sure 2, 182, dadort von Fastenvorschriften die Rede ist, gerade mit Jes 58 (S. 11 Anm. 3), wenn auch der Wortlaut dieses Koranverses ent« sprechende Anklänge an Ps 145, 18 ff. auf weist. Doch warum Jes 58 gerade in seiner EigenschÄ als Haftärä des Jom hakkippürim Muhammed1 bei der