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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1936-01-01 · Heft 2 · p. Seite 120

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
80 (1936)
Issue
Heft 2
Article
Jüdische Grabsteine und Urkunden aus der Steiermark
Date
1936-01-01
Page
Seite 120 (sequence 3)
Language
German
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120 D. Herzog als lanng, vnczt das wir werden wissen, wie es darvmb gestallt hab, nach dew vnd wir den bedachtenn vnsern nachparn seling in solchem verlangen nicht erkant haben, das es muglich wer, das er solch gelter hat gehabt. Es ist auch in seinem verlassenn von im nicht gemelt noch ny-e gehört wordemv das er ainicherlay bann diel mit yemands bey ew gebraucht oder das wir den genanten ewrnn mitburger hie gesehenn vnd; gemerkt hetenn, das vns anzaigen! gibt, das die Sachen geuerdlich vnd felschlich mit dem juden zu geet. Vnd habenn ew die sachenn darvmb nicht wellenn verhalten, ob derselb Michel Pringsgleich noch im leben ist oder sein erbenn vorhandenn werenn oder ob yemands von des berurten geuerliehen briefs wegen icht anfahrn oder bann dien wolt, dem wellen wir ratenn vnd helffenn auch treulich beysteen, damit solcher valsch nicht untergedenkt, sunder gestrafft werde, nicht allein in dem, wo auch künfftiklich dergleichen an uns wurde gelangen!, darinne yr vnd ewr nachparn begriffenn wert. Vnd als vill vns im[m]er muglich ist, wollen wir geflissen sein, ewernn schaden zu vnderkomen. Widerumb bitten wir ew als vnser sonder lieb nachparnn vnd guet frewnnd mit ganczen fleyss, ob die vngetrewenn jüdischen lewt wider, vns vnd vnser nachparschaft auch bey ew zw sand Veit geuer suchen vnd falsch brieff machen wolteny so vnd ir an die Sachen komht, ir wellet vns auch darinne warnen vnd hilffleich sein, damit ir vntrew vnd faLsch wie vnd sich gebart ausgedrukt möcht werdenn. Wen ir vnd wir in den alle souil ymer fleyss ankern mugen, sein tut noch mer not, den weisen nicht vill88, sunder lasset ew die Sachen zu herczen geen vnd beuolhen! sein, als wir vns des vngezweiffelt zw ew versehenn, das welln wir wo wir kunen vnd mugen vmb ew als unser lieb nachparen vnd gut frewnnd; mit willigen vnd frewntlichen dinsten künfftiklich verdienn. Geben zw Laibach an mitichen weinacht abennt anno domini etc. LXXXVIII. Richter vnd Rat der Stat zu Laibach8״. Geschlossener Brief, Papier mit Adresse: den erbernn, fürsichtigenn vnd weisen usw. dem Richter vnd Rat zu sand Veit in Kernnden vnsern frewndenn. NAMENSVERZEICHNIS DER JUDEN UND JUDENRICHTER0״ Abraham, Sohn Samuels (Graz) (1343/4) ... 60 Aeverlein (Abraham) (Pettau) (1344). 74 Amovel (Amiel[?]), (Schwiegersohn des Muschlein (Marburg) (1443) 119 \ron (Pettau) (1348) . . . . . ... . . . . . . . . . . 77 David, Sohn Mo sehs (Pettau) (1103) . . . . . . . . ... . 64 Elisch (Elijähü), Schwiegersohn des Judel (Pettau) (1375). 79 Ester (Hester), Frau des Izzerl (Pettau) (1333—1346) ....... 74 Eysach (Jishäk) (Pettau) (1369) . . . . . . . . . . . . ... 71,78 Ginana, Frau des Jakob (Pettau) (1286) ...71 88 Der Satz ist unklar und soll wohl besagen, daß wir vieles nicht wissen. ״ a9 Das aufgedrüchte (undeutliche) Papiersiegel dürfte Privatsiegel des Richters gewesen sein und zeigt ein deutliches Schriftband und einen gebarnischteni Mann, der in der Rechten ein gesenktes Schwert, in der Linken eine Tartsche mit einer Hausmarke hält. 80 Die am Schluß einer jeden Zeile stehende Zahl bedeutet die Seitenzahl

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