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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1936-01-01 · Heft 2 · p. Seite 117

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
80 (1936)
Issue
Heft 2
Article
Judenbefehlshaber, Obervorgänger und Landrabbiner in Münsterland
Date
1936-01-01
Page
Seite 117 (sequence 12)
Language
German
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Judenbefehtehaber, Ober Vorgänger u. Landrabbiner in Münsterland 117 Gebührenfrage wurde genau geregelt55. Alle 3 Jahre fand der Conventionstag statt, bei welchem er predigte56. Von Davids amtlicher Wirksamkeit — sein Amtssitz war Warendorf, auf dessen Friedhof er dem Vater einen Grabstein hatte setzen lassen57 — erfahren wir nur, daß er am 14. Ellul 1790 (550) die י ׳ג יסודי התורה approbierte58. Seine Tochter Jochebed heiratete seinen früheren Sekretär, der später der jungen Gemeinde zu Münster als erster Lehrer diente59. Die wechselnden Geschicke des! Münsterlandes in den folgenden Jahren erlebte er noch und wurde 1803 und 1813 von Preußen in seinen Befugnissen bestätigt. Nach seinem Tode (1815) wurde Abraham Sutro in Warendorf zu seinem Nachfolger ernannt, der seinen Wohnsitz sehr bald nach Münster verlegte60. 55 Das ausführliche Gebührenverzeichnis weist ziemlich hohe Sätze auf. So waren für den Chalizaakt 10 Rthlr. zu zahlen. Falls bei einer Ehe« Scheidung die Sporteln über 25 bis 30 Rthlr. betragen!, so ist der Hofkammer ein Einzelverzeichnis einzureichen, die sich um eine Ermäßigung bemühen wird. Für Erteilung des Rabbititels waren 5 Rthlr. (in Hessen«Kassel 4, s. MGWJ 524), für die Predigt bei den Landtagen 10 Rthlr. z׳u erlegen (6, s. MGWJ a. a. O., vgl. indes dort betr. des Rabbititels). Die Trauungsgebühr war auch dann zu zahlen־, wenn einem anderen die Trauungserläubnis erteilt worden! war. ln HessemKassel: in solchem Fall nur die Hälfte. 58 Der dreijährige Berufungstermin für die Judenlandtage läßt sich vieL* fach belegen. Die gerichtliche Ladung vor das Rabbinatsgericht mußte in deutscher Sprache stattfinden. Eine Privatsynagoge durfte der Rabbiner nicht besuchen. Jeder vergleitete Jude erhielt unentgeltlich •ein gedrucktes Exemplar der Landrabbinerbestal'lung zur Nachachtung'. In derselben! wird zum erstenmal auch der Lehrer gedacht, ״deren dann und wann einer ge*- braucht wird“, und die David zu beaufsichtigen hat. 57 Als derselbe mit Hammer und Steinen demoliert wurde, erklärte der Rat von Warendorf, die kleine Beschädigung rühre von Kindern her, unter denen sehr wohl auch Judenkinder gewesen sein könnten. Breslau stehe nämlich mit seinen Glaubensgenossen nicht gut. Der Stein habe viele Neu« gierige angelockt, ״weil m!an vorher noch nie einen solchen gesehen“. (Zuhorn: Kirchengesch. der Stadt Warendorf, S. 394.) 58 Dat. Münster. S. Löwenstein: Index, Nr. 586. 59 Baruch Moses Hildesheimer war bei ihm 9 Jahre Sekretär und in der 1808 Bergisch gewordenen Stadt Warendorf Seifen« und Lichterfabrikant. Im Juni 1811 durfte er sich in Münster niederlassen und ward hier als Vor« beter, Schächter und Lehrer angestellt. (Bahlmann in Ztschr. f. Kulturgesch., ed. Steinhausen• II, S. 403.) 60 S. Lazarus: Das Westph. Konsistorium der Isrv S. 117, 120, Anm. 5.

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