Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 79 (1935)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Eine Wucherenquete in der Kurpfalz
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 444 (sequence 2)
- Language
- German
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444 B. Rosenthal den Guthaben zu spezifizieren und die betreffenden Obligationen, Kontrakte, Abrechnungen, Hausmanuale, Briefe u. a. Dokumente sowie die in ihren Besitz gelangten Unterpfänder herauszugeben. Da dem Antragsteller glaubhaft berichtet worden sei, daß neben der geleits- und schutzverwandten Judenschaft sich auch einige fremde, vertriebene und ausländische Juden, die weder Geleit noch Schutz besitzen, als Beisassen bei der schutzverwandten Judenschaft unter deren Schutz häuslich aufhalten und zu deren Schutzgeld contribuiren, hätte sich die Information auch auf diese Angelegenheit auszudehnen und aufzuklären, ob dieser Zustand mit Consens der Beamten eingetreten sei oder eigentätig durch die Judenschaft erfolgte. Die Landesbeamten sollten verpflichtet werden, dem mit der Durchführung dieses Werks betrauten Kommiss.arius Amtshilfe und Assistenz zu leisten. Den Untersuchungen habe in jedem Orte der Schultheiß oder Faut nebst zweien vom Rat oder Gericht sowie der Gerichtsschreiber auf Kosten der Juden beizuwohnen. Als obersten Leiter der Aktion bringt sich de Bonn selbst in empfehlende Erinnerung und bittet für den Anfang um Bewilligung eines geringen Vorschusses zur Bestreitung der ersten Auslagen. Die Unkosten, Spesen, Zehrungskosten, Diäten u. a. müßten, wie recht und billig, schließlich der schütz verwandten Judenschaft zugeeignet und zwar einem jeden nach Verhältnis seiner verübten Exzesse pro quota auferlegt werden. Die Anregung de Bonns machte am kurfürstlichen Hofe in Heidelberg keinen großen Eindruck. In einem Erinrierungsschreiben an den kurfürstlichen Geh. Kammer-Sekretär (die Schriftstücke sind alle undatiert) beklagte er sich darüber, daß die Sache verzögert werde. Ihm selbst sei es wegen der Occupation derzeit unmöglich, über diese Angelegenheit mündlich zu referieren. Er befürchte nur, der Herbst gehe ungenützt vorüber. Falls ihm (de Bonn) die angeregte Information übertragen werde, wäre er wohl in der Lage, der Kammer etliche. 1000 Rtl. einzubringen. Nur müßte innerhalb acht Tagen die Einstellung aller Zahlungen an die Juden angeordnet werden. In einer Nachschrift meint er: wenn die Juden sehen, daß mit der Sache