Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 79 (1935)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Zur Frage fremder Einflüsse auf das rabbinische Recht
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 443 (sequence 13)
- Language
- German
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B. Rosenthal: Eine Wucherenquete in <Jer Kurpfalz 443 Eine Wucherenquete in der Kurpfalz. Von B. Rosen thal. Im Jahre 1676, in einer Zeit, in der die Länder zu beiden Seiten des Rheins durch französische Einfälle heimgesucht und die Bewohner mehrfach zur Räumung der Ortschaften gezwungen wurden, ordnete die kurpfälzische Regierung eine Aufnähme aller Schulden an,, die die Untertanen bei Juden eingegangen hatten, um etwaige wucherliche Kontrakte ermitteln und bestrafen zu können. Veranlasser dieser Maßnahme war der Kaiserliche Notarius und Dompröpstische Amtmann Nicolaus de Bonn in Worms1. Im Frühjahr 1676 legte er dem Kurfürsten Karl Ludwig eine Denkschrift vor über die von den Juden verübten Exzesse, wie diese zu untersuchen und abzustrafen seien, damit zuvorderst I. C. D. versirendes Interesse beobachtet und fisco sein officium zugeführt werde. Vor allem legte de Bonn Wert darauf, daß dieses Geschäft noch vor Beginn der Ernte vorgenommen werde. Denn die Juden pflegten gemeinhin mit ihren Schuldnern Zahlung auf die Ernte und den Herbst zu vereinbaren. Darum sei an die Ämter Befehl zu erlassen, durch den ״alle Untertanen, so den Juden mit Schulden zugetan und verhaftet sind, bei hoher Strafe auf erlegt werde, sich a die insinuationis mit gemeldeten Juden mit keiner Zahlung noch Abstattung weder mit Geld, Frucht und Wein bis. diese informatio und examinatio vorgenommen, einzulassen, noch das geringste zu zahlen, viel weniger in Aufrichtung fernerer Contracte und Abrechnungen sich gelüsten zu lassen". Den Juden sei schon vor Beginn dieser Information beim Judeneid und bei Verlust von Hab und Nahrung aufzulegen, alle bei Christen ausstehenwelche von der persischen Meinung ab hinsichtlich der Schenkung an Un~ geborene (oben S. 394; b. B. B. 142 ־ a), ferner im Einklang mit dier herrschenden Auffassung bei der מורדת (S. 438 Anm. 227). , , Gegen Schlüsse aus dieser Zusammenstellung spricht nicht so sehr* daß vielfach nur ältere Meinungen wieder auf genommen wurden. Vielmehr macht es die geringe Zahl der Beispiele unmöglich, irgend stichhaltige Folgerungen zu ziehen. 1 Den Ausführungen liegen die im Bad; Gen. Lds. Archiv in Karlsruhe unter Pfalz Gen. 2910 verwahrten Berichte zugrunde. 29»