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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1934-01-01 · Heft 6 · p. Seite 588

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
78 (1934)
Issue
Heft 6
Article
Kassel nach der Fremdherrschaft
Date
1934-01-01
Page
Seite 588 (sequence 2)
Language
German
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588 ’ ׳' ׳ ־י : Felix: Lazarus der Kasseler Gemeinde war bereits 1814 Sorge getragen worden, indem man den streng orthodoxen Samuel Josaphat aus WitzenL hausen zum Stadtrabbiner bestellte1. ז: Maßgebend für die Wahl, welche in Kassel stattfindeh sollte, war. der '§ 14 der Verordnung Von 1816, in dem es heißt:;,Fremde :Juden dürfen weder als Rabbiner und Kirchendiener etc. aufgenommen werden,“ Nur ein eingeborener Hesse,־ der nicht unter dem Usurpatorischen Konsistorium als Geistlicher gestanden, war hiernach wählbar2. Die in der Mehrheit oder sämtlich liberalen Deputierten schlugen drei Kandidaten für das Amt des höchsten Kurhessischen Geistlichen vor: Moses Sondheimer von Hanau3, Oberrabbiner Isak Heß von Stadtlengsfeld4 5 und Landrabbiner Eger von .Braunschweig, Indesssen hatten die. ,vier, seit 1816 dem Jacob Simion MicheLBensa6, beige ordneten Deputierten auf die Wahl selbst keinen 'Einfluß. Das Wahlrecht lag vielmehr ausschließlich bei den sechs Klassenvorstehern. Von ihnen wurde l: I- 1 Über ihn s. weiter 589 f., 591 f. 2 Von den bisherigen Landrabbinen. war nur Joseph Heß Hesse, Berlins Vorgänger, der am 20, November 193ל in Kassel starb. Über ihn s. Enc. j. Bd. 7, Sp. 1228. Die dort gegebenen Mitteilungen werden in meiner ungedruckten Gesch. der Synagogengemeinde Kassel vielfach ergänzt. In älterer Zeit wurde nach einem recht komplizierten Modus bei der Rabbiner wähl verfahren. ,,Modus, wie bey den Juden üblich, einen Rabbiner ordentlich zu erwehlen“ (abgedruckt in dieser Mon.-Schrift 1910, S, 517 f.) ־ 3 Über Mose Tobia Sontheim, gb. 1K 1. 1755 am 28. Tebeth in Sontbeim bei Heilbronn, s. Löwenstein ״Das Rabbinat Hanau“, S. 25. 19. 5. 1795 wurde er in Hanau zum Rabbiner gewählt, 24. 10. 1824 als Provinzialrabbiner von H. bestätigt. S. weiter 591. 4 Er war der Sohn des Landrabbinen Joseph Heß (Anm. 2), der von 1779—1793 fungierte, und der Vater des Landrabbiners Mendel Heß in Stadtlengsfeld. Letzterer war am 17. 3. 1807 dort geboren, 1828 provisörisch, 1831 definitiv als Landesrabbiner des Großherzogtums Sachsen^ Weimar ahgestellt. (S. Geiger, J. Ztschr. X 187 2 j S. 204, Mittf. d. Ges.־: Arch. Jhg. VI, 1926, S. 75 f.) Et starb 21. 9. 1871. S: auch weiter und Jewish Enc. s. v.-; ־' 5 Enc. j. VI, Sp. 217. 6 ־ Bensa war der Vorsteher der Klasse Kassel, führte den Titel Land- Vorsteher, und galt als Vermittler zwischen den Klässehvörstehern und der mit der Leitung der judehschaftl. Angelegenheiten betrauten Regieruhgs^ behörde, der sogenannten *jüden^haftl. Kommission. ־•‘•'•י: ־•*J

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