Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 78 (1934)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Wormatiensia
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 364 (sequence 2)
- Language
- German
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364 Louis Lewin darauf hin, daß die Wormser ihren Riten und Gebräuchen gegenüber große Pietät zeigten, mit der größten Zähigkeit an der hergebrachten Praxis festhielten und jeder Neuerung abgeneigt waren. Aus diesem Rahmen ist gewiß auch die Wormser חברא קדישא פאן גמילות חסדים, wie sie sich in der Handschrift (S. 29) nennt, nicht herausgefallen, wie ja stets diese Bruderschaften Hüter der alten Riten waren. Wir dürfen daher annehmen, daß diese Niederschrift vom Jahre 1825 weit ältere Vorlagen gehabt habe. Obwohl Worms mit keinem Worte in dem Manuskripte genannt ward, ist nicht der mindeste Zweifel darüber gestattet, daß es tatsächlich von dort stammt. Der auf dem Titelblatte genannte Besitzer Leser Dreifuß wird im Wormser Memorbuche1 als dortiges Gemeindemitglied mit den Worten יוסף אליעור בר משה דרייאפוס מכאן verzeichnet. Hiermit stimmt die Überlieferung in Süddeutschland, die als Herkunftsort des Büchleins ausdrücklich Worms nennt2. Ferner bringt die Handschrift auf Seite 39 ff. eine תחנה לאומרה בער״ח אדר קודם עמידת המצבות, die mit der im jüdischen Gemeindearchive von Worms befindlichen תחינה בשביל חברת קברנים identisch ist, und die in den Satzungen (תיקונים) der Wormser Chebra Kadischa von 1771 folgendermaßen beschrieben wird: ,,Dann sagt man ein Gebet, das einer aus dem Verein verfaßt und in seinem Namen der gelehrte Juspa Schammasch verfügt hat auf dem Friedhof zu sagen Jahr für Jahr am Fasttag am (lies: vor dem) Rosch-Chodesch Adar im Jahre 419 (1659)“3. Schließlich ist die Bestimmung der Handschrift (Seite 43) (!) ואחר הסיבוב עומדין המצבות [בער״ח אדר] identisch mit derjenigen der genannten Satzungen ,,nach dem Umzug setzt man die Grabsteine“. Im übrigen ist keine einzige Vorschrift im Manuskripte identisch mit irgend einer in den Satzungen. Die Handschrift beginnt mit den Worten: ווען דיא לייט קאממן צו איין אדם כשר, bringt in deutscher Sprache die Bestimmungen und in hebräischer die Gebete am Kranken- und Sterbe- 1 Sammelband kleiner Beiträge aus Handschriften (קבץ על יד), Berlin 1887, III 62. 2 Mitteil. d. H. Dr. Rothschild vom 10. 4. 31. 3 Kauf mann-Gedenkbuch S. 307, Mitteil. d. H. Dr. Holzer-Worms d. d. 10. 5. 31, Grunwald, Mitteilungen zur jüd. Volkskunde, Wien 1911, S. 74.