Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 78 (1934)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Der Kampf um die preußische Judenemanzipation im Jahre 1833
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 289 (sequence 2)
- Language
- German
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Der Kampf um die preußische Judenemanzipation im Jahre 1833 289 reform und der Judenemanzipation, wenn man sich erinnert, daß sie einem Stein vorwarfen, er fördere lediglich den Vorteil der Juden. Auch Friedrich August Ludwig von der Marwitz stieß in dies Horn. Je mehr deshalb die Reaktion an Boden gewann, desto schmaler wurde die staatsbürgerliche Grundlage der preußischen Juden. Eine Kabinettsorder vom Juli 1822 sprach ihnen die Berechtigung zur Bekleidung höherer Militärchargen ab. Eine Kabinettsorder vom 18. 8. 1822 nahm ,,wegen der bei der Ausführung sich zeigenden Mißverhältnisse“ ihnen das Recht zur Bekleidung akademischer Lehr- und Schulämter. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Jahre 1831 den jüdischen Grund- Stückseigentümern abgesprochen. Nach der revidierten Städte- Ordnung vom 17. März 1831 war für das Amt eines Bürgermeisters und Oberbürgermeisters: das Bekenntnis zur christlichen Religion unerläßlich1. Stein um Stein trug man ab, bis das Gesetzeswerk ins Wanken‘geriet. Der Fortbestand des Gleichberechtigungscdikts war in Frage gestellt. Allein mit Zerstörung ist es nicht getan. Jede Bewegung im Staatsleben unterliegt der Verpflichtung, einen neuen Aufbau an die Stelle des Niedergerissenen zu setzen. Man konnte die Juden zwar entrechten, aber nicht einfach beseitigen; Ihre Verhältnisse verlangten nach einer Neuordnung. So wurde1833 ׳ zu einem Schicksalsjahr in der Geschichte der preußischen Judenheit. . Zuerst trat Christian Friedrich Koch auf den Plan. Dies war bezeichnend genug. Die Angelegenheit der preußischen Juden war so sehr mit dem Organismus des Staates verwachsen, daß sie den großen Systematiker der preußischen Rechtsgeschichte zur kritischen Auseinandersetzung reizen mußte. Koch war sicherlich der umfassendste Geist der neueren preußischen Rechtsschule und bereits Direktor des Land- und Stadtgerichts zu-Culm, als er 1833 sein Buch ,,Die Juden im preußischen Staate“ erscheinen ließ. Er versprach ,,eine geschichtliche Darstellung der politischen, bürgerlichen und privatrechtlichen Verhältnisse der Juden in Preußen, nach den verschiedenen Landesteilen“. Tatsächlich ist das aus den Quellen geschöpfte Werk ein Muster 1. Vgl. I. Freund, .Urkundliches zur neueren preußischen Judengeschickte. Festschrift zum 75 jährigen Bestehen des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckelscher Stiftung, II. Bd., 1929. ׳Monatsschrift, 78. Jahrgang!9