Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 78 (1934)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Neue Beiträge zur Geschichte des Exilarchats
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 279 (sequence 1)
- Language
- German
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Felix Lazarus: Neue Beiträge zur Geschickte des Exilarchats 279 Neue Beiträge zur Geschichte des Exilarchats. Der Nachfolge streit zwischen David ben Jehuda u. Daniel um 825. Von Felix Lazarus. Eines der folgenreichsten Jahre in der Geschichte des arabisehen Exilarchats war bekanntlich das Jahr 825, in welchem ein Nachfolgestreit zwischen David ben Jehuda und Daniel ausbrach. Der Chalif, wohl veranlaßt durch eine Reihe ähnlicher Fälle, die sich in letzter Zeit zugetragen hatten, entschied, daß die mohammedanische Oberbehörde in Zukunft sich eines Eingriffs in diese interne Angelegenheit der verschiedenen Religionsgenossenschaften enthalten und je 10 Juden, Christen oder Magiern unbenommen bleiben sollte, sich ein Oberhaupt zu wählen. Ich setze die Stelle des Barhebräus hierher1. Hoc tempore ortum est dissidium inter Judaeos de praeposito dispersionis, cam Tiberiadenses constituissent quempiam nomine Daviden!, Babylonii vero Danielen! e secta Ananitarum qui sabbatun! profanant et feriam quartam hebdomadis servant. Eorum causa ad judicium Mamonis delata, jussit ut si convenirent decem viri cujuscumque religionis, sive Judaei essent, sive Christian!, sive Magi, et antistitem sibi constituere vellent, nemo eos impediret. (1136 Sei Chr. 825.) Der Chalif empfing den Patriarchen und fragte ihn nach der Ursache seines Kommens. Der Patriarch aber begann von Lazarus (dem Bagdader Bischof) zu reden, dieser, obwohl rechtmäßig verurteilt, verdammt und abgesetzt, habe die Stirn zu behaupten: ,,Uns ist ein Edikt gegeben worden, daß wenn 10 von uns Zusammenkommen, sie das Recht haben, sich einen Vorsteher zu wählen/' Der Chalif aber antwortete: ,,Dieses Edikt ist von uns zuerst wegen der Juden gegeben worden, weil wir nicht beabsichtigen, Euch einen Vorsteher aufzudrängen, (nobis mens non est, coacte vobis präpositun! imponere)/' Der Patriarch erwiderte: ,,Deine Weisheit weiß sehr wohl, daß seit der Zeit, in der unsere Väter viele Gemeinwesen Euch überlieferten, zwischen Euch und uns Versprechungen und Verträge existieren, unsere Gesetze nicht ohne unser Einverständnis zu ändern, (de non immutandis contra nos legibus nostris.)" Später 1 Georgii Barhebraei Chronicon Ecclesiasticiim ed. Abbeloos u. Lamy Paris 1872. Bd. I, Seite 366 ff.