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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1934-01-01 · Heft 2 · p. Seite 278

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
78 (1934)
Issue
Heft 2
Article
Beiträge zur vergleichenden Sagen- und Märchenkunde
Date
1934-01-01
Page
Seite 278 (sequence 6)
Language
German
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278 M. Gaster und B. Heller ־wir Chibbur dem R. Nissim zuschreiben, kämen wir zum XI. Jhdt. Hingegen die Rahmenerzählung der Sieben Weisen Meister, welcher, dieses Märchen eingefügt ist, reicht weit höher. Auf eine alte arabische Bearbeitung wird bei Mas'üdi/X. Jhdt./ sogar schon bei Ja'kübi (IX. Jhdt.) hingewiesen. Aus dem Indischen kam die Erzählung in die östlichen und westlichen Fassungen der Sieben Weisen Meister(Chauvin, VIII, 1 23 f.) In das Chibbur Jafeh dürfte sie von den Arabern gelangt sein, da das ganze Werkchen im arabischen Luftkreise gereift ist, als ein Musterbeispiel für Faradsch ba'd asch-schidda- (auf Leid folgt Freud) Literatur. Bei Sercambi ist dieses Motiv der Gesinnungsprüfung vereinfacht: Der Cali Chalif oder Kadi fragt die drei Streitenden, was sie täten, wenn eine wunderschöne Braut auf dem Zuge zu ihrem Bräutigam in ihre Gewalt geriete; derjenige, der diese Gelegenheit ohne sittliche Schranken ausbeuten zu wollen gesteht, wird als sündig, als Dieb erkannt. Andererseits verknüpft Sercambi dieses Motiv mit dem Motiv vom verlaufenen Kamel, ein Motiv, dem Sigmund Fraenkel arabischen Ursprung zuschreibt (FFC. No. 98, 1932 S. 15—17־), das aber schon der Talmud (Sanhedrin 104 ab) und der Midrasch (Echa Rabbati I. 1) kennt und das vielleicht dem jüdischen Geist entsprungen war. Für Sercambis Bearbeitung hat Wesselski arabisches Vorbild wahrscheinlich gemacht. In den indisch-arabischen Parallelen sind es drei leichtsinnige Königssöhne, denen ihr Vater als Rückhalt einen Schatz hinterläßt, den sie im Notfälle in gemeinschaftlichem Einvernehmen beheben dürfen und den der Eine betrügerisch beraubt. Im hebräischen Märchen sind es drei Reisende, die wegen des nahenden Sabbaths ihr Geld unterwegs vergraben und mit ihrer Klage vor Salomo treten. Die — fremde — Er- Zahlung hat ein jüdisches Gepräge 'erhalten. Literatur: Gaster Exempla, 111, 112 dazu Chauvin, Bibliographie des ouvrages arabes, VIII. 123 f. Seymour, Tales of King Solomon, Oxford London 1924 S. 27, 29. Albert Wesselski, Märchen des Mittelalters, Berlin, 1925, 37 Scharfsinnsproben, S. 100—106, 222—226. Heller in Bolte-Polivka, Anmerkungen zu den KHM. IV. 328. Saint Yves, Les cinquante jugements de Salomon, Paris 1933 No. 4 S. 28 f. 107. [Landau, Quellen des Dekameron 18422 93 ff.]. (Fortsetzung folgt)

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