Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1933-01-01 · Heft 4 · p. Seite 282

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
77 (1933)
Issue
Heft 4
Article
Zur Geschichte des Buchdruckes und der Zensur bei den Juden in Polen
Date
1933-01-01
Page
Seite 282 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2829132-2829991-2829996-2838410--52100-2838471
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

282 B. Weinryb hebräischen Bücher mit einem Verzeichnis dem Zensor vorzulegen, der für seine Tätigkeit 1 Groschen für den Oktavband und 2 Grosehen für den Quart- und Folioband zu bekommen hätte. Für den Besitz ungestempelter Bücher wurde außer Konfiszierung und Geldstrafe noch Gefängnisstrafe angedroht. Man wollte damit der illegalen Einfuhr jüdischer Bücher aus dem Auslande ein Ende machen* Nachdem diese Abstempelungen in Warschau erledigt waren, wurden Tugendhold und Hoge in die Provinz geschickt, wo ihnen in den Kreis- Städten die Bücher aus allen Städtchen und Flecken zur Durchsicht und Abstempelung vorgelegt werden mußten. Sie bekamen hier in der Provinz äußer der oben erwähnten Entlohnung noch % Gr. pro Buch. Außerdem konnten sie bei Ersetzung der Spesen auch die kleineren Orte besuchen, um an Ort und Stelle die Abstempelung vorzunehmen. Diese Tätigkeit sollte Anfang Mai 1827 in den Wojewodschaften am rechten Weichselufer beginnen, wobei die Zensoren in jeder Wojewodschaft etwa 2 Monate zu verweilen hatten. Die ganze Abstempelung dauerte einige Jahre. In den Monaten August—Oktober 1828 sehen wir Tugendhold in der Krakauer (Kielcer) Wojewodschaft die Abstempelung durchführen. . In dem am 3. August 1828 ergangenen Rundschreiben der Wojewodschaftsregierung wurde für jede größere Stadt eine Frist von einer Woche angesetzt. Die jüdischen Gemeindevorsteher (Dozory Boznicze) mußten dafür sorgen, daß die Bücher aus allen kleineren Orten rechtzeitig zusammengebracht würden. Die Regierungs- und Polizeibehörden wieder wurden angewiesen, dem Zensor bei seiner Tätigkeit zur Seite zu stehen1. Inwiefern die strengen Maßnahmen der Regierung gegen die Einfuhr hebräischer Bücher aus dem Auslande geholfen haben, kann man nicht feststellen. Während des polnischen Aufstandes wurde im Dezember 1830 die Zensur, auch in ihrer Ausdehnung auf jüdische Bücher, abgeschafft, und im März 1831 wurden die jüdischen Zensoren entlassen2. Aber nach der Unterdrückung des Aufstandes wurden die Zensurmaßnahmen sogar verschärft3. Zunächst wollte man jetzt alles polnische überhaupt unterdrücken; zu dem ohnehin üblichen Mißtrauen gegen die jüdischen Bücher kam daher noch der Verdacht, sie könnten irgendwelche Stellen enthalten, die die polnische 1 Tugendhold-Akten, Bd. 7. 2 Tugendhold-Akten, ibid. 3 Vgl. Russkaja Starina 1903 I 305. Um sich von den revolutionären Strömungen Europas abzuschließen, bekämpfte man alles was den Schein eines liberalem Gedankens hatte.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.