Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 77 (1933)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Geschichte des Buchdruckes und der Zensur bei den Juden in Polen
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 279 (sequence 7)
- Language
- German
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Zur Geschichte des Buchdruckes und der Zensur hei den Juden in Polen 279 sich auch weiter an das Ausland1. Bis zum Jahre 1818 wurden aus Österreich und Preußen nach den Schätzungen Tugendholds jährlich Bücher im Werte von 100 000 Zloty eingeführt. Später kamen zusammen mit der Verschärfung des allgemeinen Prohibitionssystems Bücher auf die Liste der für die Einfuhr verbotenen Gegenstände. Die Einfuhr aus diesen Ländern hörte im großen und ganzenwenigstens auf legalem Wege — auf. An die Stelle der ausländischen traten jetzt die russischen Druckereien in Wilno und Slavuta2. Obwohl § 16 der Verfassung, die der russische Zar dem mit dem russischen Reich in Personalunion verbundenen sogenannten Kongreßpolen gegeben hatte, die Druckfreiheit zusprach und erklärte, daß überhaupt keine Zensur existiere3, war diese doch für jüdische Bücher immer tätig. Man sah in den jüdischen Büchern Lehren, die der allgemeinen Moral zuwiderliefen und schädlichen Aber:- glauben verbreiteten4 5. Die Tatsache, daß man diese Bücher nicht verstand, mußte den Verdacht noch verschärfen0. Man unterstellte also jüdische Bücher bei Drucklegung im Lande6 wie auch bei Einfuhr aus dem Auslande einer strengen Zensur, weil ,,sie die schädlichsten Lehren und sogar solche, die zu den guten Absichten der Regierung in Gegensatz stehen“, enthalten7. Zensor für solche Bücher war der Professor für Orientalia in Warschau, Chmielewski. Er verstand aber schlecht hebräisch und nahm daher die Hilfe einiger Juden in Anspruch. Einer seiner tätigsten Mitarbeiter war Chaskel (Stanislaw) Hoge, der spätere Missionar8. 1821 wurde der 1 G^siorowska: Cenzura zydowska w Krdlestwie Kongressowe in in: Kwartalnik poswigeony badaniu przeslosci Zydöw w Polsce II, Warschau 1912, S. 55. 2 Tugendhold-Akten (hsr. Nachlaß) Bd. II (befinden sich jetzt in der judaistischen Bibliothek der Tlomackie-Synagoge, Warschau). 3 Vgl. Russkaja Starina 1903, IV, S. 443 f. 4 Meinung des Staatsrates vom Jahre 1818. (G^-siorowska a. a. O.) 5 Vgl. B. Weinryb in: Hajnt (Warschau) 1931, Nr. 218. 6 Noch zur Zeit des Herzogtums Warschau wurden die jüdischen Bücher zensuriert (so רשמי שאלה, Warschau 1811). Die Hrubieszower Drucke besitzen einen Zensurvermerk. ׳; " 7 Gg-siorowska a. a. O. S. 56. 8 Vgl. E. Frenk: Mesumodim in Polen I, Warschau 1923, S. 62 f.; vgl. auch Evrejskaja Enciklopedija VI 610.