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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1933-01-01 · Heft 3 · p. Seite 181

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
77 (1933)
Issue
Heft 3
Article
Zur jüdischen Altertumskunde
Date
1933-01-01
Page
Seite 181 (sequence 2)
Language
German
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Zur jüdischen Altertumskunde 181 des Tempels zu liefern seien, während die Zehnten den Leviten gegeben werden, aber bei der Verteilung der Zehnten die Priester in gleichem Maße mit den Leviten bedacht werden müssen1. Ferner haben die Leviten den ,,Zehnt des Zehnten'* nach dem Tempel hinaufzubringen, in die Zellen für das ״Vorratshaus" (בית האוצר)• Es wird dann noch einmal betont, daß sowohl die Israeliten, als auch die Leviten, die den Priestern zustehenden Abgaben in die Zellen (לשכות) abzuliefern haben, wo auch die Geräte des Heiligtums sich befänden. Das Haus, in welchem die für die verschiedenen Sorten, von Abgaben bestimmten (Neh 10384־o) Zellen sich befanden, hieß also בית האוצר. Dieses wird auch Neh 1244 genannt, wo darüber berichtet wird, daß einzelne Amtsleute über die Zellen (גשכות) für die אוצרות gesetzt wurden. Anstatt בית האוצר wurde also auch kurz אוצרות gesagt. In diesem Berichte wird jedoch nicht bloß von den oben genannten priesterlichen Abgaben gesprochen, es wird vielmehr gesagt, daß die Abgaben an Priesterhebe, an ״Erstem", an den Zehnten aus den Feldern der Städte in den Zellen gesammelt werden sollten für die Priester und die Leviten, — denn die Freude Judas war über die Priester und die Leviten, die standen (vor Gott), d. h. die ihren Dienst in Jerusalem leisteten2. Eine ähnliche Einrichtung wurde nach II Chron 31n schon von König Hiskija getroffen, wobei auch das Wort לשכות erscheint. Nehemia mag mit seiner Verordnung bewußt an jene Hiskijas angeknüpft haben3. Gibt es Spuren dieser Einrichtung Nehemias in der Folgezeit; gibt es Beweise archäologischer oder literarischer Art für das Vorhandensein der ״Vorratshäuser?4" 1Vgl. hierzu b. Jebamot 86b. Hoffman n, Die wichtigsten Jnstanzen I 6ל; Schürer II4 313 fassen jedoch V. 39 so auf, daß die Verzehntung unter priesterlicher Aufsicht vorgenommen wurde. Doch verweist Hoffmann auf Maleachi 310, wonach aller Zehnt in den Tempelschätz gebracht werden sollte. Zu dieser Stelle siehe weiter unten. 2 R a s c h i z. St.: נהנים היו בוםלים הראוי להם. העומדים: ומשמשים שם לפני הקב״ה בתודות והודאות. 3 Ich glaube nämlich nicht, daß es sich um eine Erfindung des Ghronisten handelt. 4 Diese Bezeichnung scheint mir entsprechender zu sein, als ,,Schatz“ oder ,,Schatzkammer“, da es sich in Wirklichkeit nicht um eine solche

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