Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 77 (1933)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Ein Rechtsstreit um den Boden Palästinas im Altertum
- Date
- 1933-01-01
- Page
- Seite 173 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2829132-2829991-2829995-2838274--51955-2838323- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Ein Rechtsstreit um den Roden Palästinas im Altertum 173 Israel", fragt ein Midrasch1, ,,was am ersten und was am zweiten Tag geschaffen, wurde? Damit die Heiden nicht Israel höhnen und sprechen: ,Ihr seid ein Volk von Räubern!‘ und ihnen die Israeliten antworten können . . . :2 ,Die Welt und alles was sie füllt ist Gottes/ Nach seinem Willen wurde euch das Land gegeben, nach seinem Willen wird es euch genommen und uns gegeben. Das bedeutete das Schriftwort: ,Seiner Schöpfungen3 Macht tat er seinem Volke kund, um ihnen das Erbe der Völker (d. i. Kanaan) zu geben‘ (Ps ll6)/f Ähnlich fragt nach der (bereits oben angeführten) Aufzählung der kanaanäischen Greuel der Verfasser der Weisheit Salomos (1212): ,,Wer wollte Dich wegen der verlorenen Völker anklagen, die Du selber geschaffen hast?“4 Daß der Streit von außen hereingetragen wurde, läßt sich auch aus der defensiven Grundhaltung der jüdischen Argumentationen erkennen. Zudem war, wie sich gezeigt hat, die Bibel für den profanrechtlichen Nachweis eines jüdischen Anspruchs auf den Boden Palästinas das ungeeignetste Dokument. Die Völkertafel sagte eindeutig für den Gegner aus, erst Verfälschungen des Urtextes konnten ,,die schwächere Sache zur stärkeren machen.“ Es wäre also für die jüdische Partei höchst unklug gewesen, von der religiösen Motivierung abzugehen und einen weltlichen Rechtsstreit um den Boden Palästinas mit topographischen, ethnographischen ־and historischen Argumenten aus der Bibel zu führen. Aus diesen Ueberlegungen heraus und gestützt auf das bisherige Ergebnis der Untersuchung, wonach die Phönicier die Angreifer waren, wage ich die Vermutung, daß der ganze Bodenstreit eine Uebertragung hellenistischer Rechtsvorstellungen auf die biblische Urkunde darstellt, der Angriff also von der politisch und kulturell führenden Schicht der hellenisierten Phönicier 1 Gen. R. I 3 im Namen des Rabbi Levi (Anfg. s. IV). 2 Die. erste Antwort ist oben S. 13 behandelt worden. 3 auf מע$ד. בךאשית bezogen. 4 Diese echt jüdischem religiösen Rechtsempfinden entsprechenden Antworten auf den Vorwurf des Bodenraubs (ebenso die des Gewihas. 0. S. 89) machen im Grunde eine profanrechtliche Begründung des ״historischen‘4 Rechtsanspruchs überflüssig. Eine solche ist nur dann nötig, wenn die im biblischen Bericht offenbarte göttliche Weltordnung nicht als verbindlich anerkannt und die Handlungen Israels und seines göttlichen Lenkers mit menschlichen Rechtsmaßstäben beurteilt werden.