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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1932-01-01 · Heft 5 · p. Seite 483

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
76 (1932)
Issue
Heft 5
Article
Die Erforschung jüdischen Denkens im Mittelalter
Date
1932-01-01
Page
Seite 483 (sequence 14)
Language
German
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483 Die Erforschung des jüdischen Denkens im Mittelalter die Werke der Technik bei der teleologischen Betrachtung der Natur, was natürlich an der Verbindlichkeit und sogar an dem Wert dieser menschlichen Zusätze ebensowenig etwas ändert, wie an der Zweckmäßigkeit menschlicher Maschinen* 1. Der Grund für die Außerachtlassung des Rabbinischen ist also doch wohl ein anderer, als Klein annimmt. Auch die Stellung Maimunis 7A1m gesetzlichen Leben im allgemeinen ist kaum durch die — an sich richtige — Feststellung erschöpft, daß Maimuni durch die Rationalisierung der Gebote keinen neuen Verpflichtungsgrund schaffen und den heteronomen Charakter der Frömmigkeit nicht verdunkeln will. Denn es fragt sich, ob die Vergeistung der Religion, zu der der More namentlich im Schlußkapitel neigt, nicht geeignet ist, die freudige Hingabe an die Mizwot zu schmälern, die den Lebensnerv jüdischer Frömmigkeit bildet. 'Maimunis Sohn Abraham hat eine volkstümliche Sonderbehandlung durch R. Margulies gefunden2. Die Lebensden verschiedenen Stellen im Talmud hervorgeht, daß sie den Weisen als sinaitisch gelten. Aber zu ihnen gehört z. B. die Pflicht des täglichen Gebetes (schon סה״מ, Gebot 10); wenn es unter den überaus zahlreichen Stellen, an denen es behandelt wird, eine gäbe, an der unzweideutig mit seiner Inspiration gerechnet wird, hätte Nachmani ihr gewiß Rechnung getragen. Vielmehr dürfte sich Maimuni als selbständiger Philologe für die Richtigkeit der Deutung entscheiden; bezgl. des Gebetes dürfte die weitanschauliche Überzeugung hinzutreten, daß die Thora nicht nur Opfer, sondern auch den ,,ihrer ersten Absicht näherkommenden“ (More III 32 g. E.) Wortgottesdienst befohlen haben wird (auch Albo, Iqqarim III 25, 12 betont aus ähnlichen Motiven, daß die Thora das Gebet vorschreibt). 1 More III 41 unterscheidet Maimuni hinsichtlich des Talionsgesetzes zwischen dem Sinne der Schrift, der buchstäbliche Talion fordert, und dein Fiqh (Gesetzesauslegung), dem er selbstverständlich in den gesetzlichen Schriften folgt. Kaatz, Jeschurun XIII 43 ff. will M. diese Unterscheidung nicht Zutrauen, weil er nach dem folgenden bei den עדים זוממים nur die Absicht voraussetzt, Todes-, Geißel- oder Geldstrafe (also nicht Körper- Verstümmelung) zu beantragen; ein Argumentum ex silentio, das um so weniger beweist, da M. bei der Erläuterung der Absicht, die er den Zeugen zutraut, an die Gerichtspraxis gedacht haben kann, nach welcher sich die Zeugen richten. Kaatz5 Meinung S. 49, M. habe die Bestimmungen Ex 2122 f. über die Verletzung der Schwangeren im Auge, scheitert an dem klaren Wortlaut, ganz abgesehen davon, daß sich M. hier auch nach K. höchstens mit einzelnen Gesetzeslehrern, aber nicht mit dem Fiqh als Ganzem in Widerspruch befindet. 2 תולדות רבנו אברהם מיימוביי Lemberg, Margulies, 0. J., 46 S. 31

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