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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1932-01-01 · Heft 3 · p. Seite 229

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
76 (1932)
Issue
Heft 3
Article
Benjamin Disraeli, Juden und Judentum
Date
1932-01-01
Page
Seite 229 (sequence 13)
Language
German
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Benjamin Disraeli, Juden und Judentum 229 werken, so wird der Wille im Endymion, dem Schwanengesang, gepriesen, wenn Endymions tapfere Schwester Myra, die nur für ihren Bruder.leben will, Nigels Werbung ablehnt: “I have brought myself, by long meditation, to the conviction that a human being with a settled purpose must accomplish it, and that nothing can resist a will that will stäke even existence for its fulfilment" (S. 118). Wenn irgendwo, sind wir hier berechtigt, die Person, mit dem Verfasser zu identifizieren. Den festen Willen preist Disraeli in seinen Schriften, offenbart er in seinen Taten; durch ihn wurde sein Jugendtraum Wirklichkeit. Die Anfänge der israelitischen Gemeinde zu Kiel (1863—1872). Von A. P 0 s n e r. Nachdem die Juden Kiels im Juli 1852 eine eigene Begräbnisstatte sich erworben hatten (vgl. MGWJ 72, 1928, S. 287 ff.) — vorher mußten sie ihre Toten nach Rendsburg bringen —, waren sie bemüht, eine israelitische Gemeinde in rechtlichem Sinne zu bilden. Diese Bestrebungen setzen im Jahre 1855־ stärker ein, da ,,die in Kiel und in der Brunswyck wohnenden Israeliten" das Königl. Ministerium für die Herzogtümer Holstein und Lauenburg untertänigst bitten, ,,daß es ihnen gestattet werden möge, in Kiel eine jüdische Gemeinde zu bilden". Sie berufen sich hierbei darauf, daß der Besitz des Friedhofs eine Gemeinde voraussetze, und daß die Käufer des Friedhofs sich auch als die Bevollmächtigten der Gemeinde bezeichnet hätten. Der Magistrat der Stadt Kiel weist diese Bezeichnung als irrig zurück und erinnert daran, daß der König die Erlaubnis zum Kaufe der Begräbnisstätte nur für die in Kiel und der Brunswyck wohnhaften Glaubensgenossen — aber nicht für eine Gemeinde — erteilt habe. Die Abweisung des Gesuches enthielt noch die Begründung, daß ,,die Erlassung eines allgemeinen Gesetzes für die Juden in Holstein unter Ventilation" stehe. So ruhte die Angelegenheit viele Jahre und wurde nicht von den Juden, sondern von der Regierung aufgerollt. Diese mahnt das Kgl, Oberdirectorium der Stadt Kiel am 5. 10. 1863 die Bildung einer Gemeinde in Kiel zu prüfen. Die Stadt Kiel und

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