Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 75 (1931)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Reichsstadt Köln und die Juden in den Jahren 1685 - 1715
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 421 (sequence 10)
- Language
- German
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421 bis 17121 und die damit eng verbundene westfälische Judenschaft in den Jahren 1704—17121 bzw. ihre Vorgängei Einlaß in Köln gesucht und gefunden haben, um mit dem kurfürstlichen Hof, dem Statthalter, den kurkölnischen Räten2 usw. zu unterhandeln. Ferner müssen einzelne Juden auf Veranlassung des hohen weltlichen Gerichts oder des peinlichen Halsgerichts Köln auf suchen, um gegenübergestellt zu werden oder Zeugnis abzulegen3. Was nun das Verhältnis der Juden zur Stadt Köln selbst — abgesehen von der Geleitserlaubnis — anbelangt, so liefern vereinzelte Juden entweder persönlich oder durch ihre christlichen Faktoren, die sie in Köln haben, vor allem Getreide, aber auch Wein für die Bewohner der Stadt. Als es im Jahre 1699 mit den Getreidevorräten innerhalb der Stadt sehr knapp stand, anhaltende Teuerung herrschte und der Rat jegliche Ausfuhr von Früchten streng verboten hatte4, kam ein Vertrag zwischen Stadt und dem vielgeschäftigen kaiserlichen Proviantjuden Salomon Abraham im April 1699 zustande, wonach letzterer Kornfrucht in Köln zu billigem Preis einführte, aber auch 4/5 der Ware weiter nach Mainz, Frankfurt und Würzburg schaffen durfte5. Ebenso hat anscheinend Haim (— Hayum Gundersheim?) durch seine Faktoren Getreide Januar 1699 nach Köln geliefert6. Daß in letzterem Falle und auch sonst Differenzen und Prozesse zwischen Juden und Stadtbewohnern entstanden, ist allzu erklärlich. Ein solcher Prozeß, der die Eigentums- Verhältnisse an einer Weinlieferung betraf und die verschiedenen Instanzen seit 1709 beschäftigte, ist der des Juden Schlaum Wolff von Bemkastel7 gegen den Kölner Bürger Adolf Dussel. Interessant ist auch die Tatsache, daß der kurmainzische Schutzjude Coppel Calmon aus Bingen auf die flehentliche Bitte Kölner Kaufleute das früher abgeschlagene Geleit mit seinem Bedienten im Juni 1710 1 Verzeichnis s. v. 2 Die kurkölnischen Räte werden von Juden aufgesucht 1. 3. 1690 (auch der kurkölnische Abgesandte Herr v. Karrich, vgl. über ihn Ennen II S. 477 ff.); 28. 4., 19. 7., 25. 8., 45. 12. 1690 (137, 58a, 117b, 222b, 272a, 401a); 12. 1., 17. 1. 1691 (138, 18a, 23a). In n. 138, 75b v. 7. 3. 1691, n. 139, 28b v. 18. 1. 1692, n. 139, 187a v. 26. 5. 1692 ist zweifelhaft, ob Hof und Räte im Interesse der erzstiftischen Judenschaft (und zwar von Moyses Mauschel Horn) aufgesucht worden sind. Dies scheint mir zweifellos nicht der Fall zu sein 16. 6. 1690 (n. 137, 176a); 9. 7., 18. 7. 1691 (n. 138, 225a, 236a); 30. 4. 1692 (n. 139, 148b); 8. 10. 1692 (n. 139, 389a). 3 Auf Requisition des Greven des hohen Gerichtes : N. N. 26. 2. 1694 (n. 441, 84b), des hohen weltlichen Gerichtes Levi v. Siegburg 21. 10. 1701 (n. 148, 320b); zur Konfrontierung von Dieben ״sicherer Jude von Deutz“ 31. 10. 1695 (n. 142, 267b); um Zeugnis abzulegen ״sicherer Judde Lazarus“ 17. 3. 1699 (146, 74b). 4 s. Sammlung von Ratsedikten vom 5. Dez. 1698. 5 Rpr. 146 f. 104a, 108a vom 4. u. 10. April 1699. 6 ib. 146 f. 29b v. 26. 1. 1699; daß vermutlich von Juden Wein nach Köln geliefert wurde, geht auch aus der Geleitserteilung für Galmar, Lorich und Philipp Levy 4. 6. 1692 (n. 139 f. 201b) und dem weiter gen. Prozeß hervor. 7 s. Verzeichnis s. v.; Zivilprozesse, alte n. 1259a, 1709 Jan. 2 bis 1718 Nov. 27 Schlaum Wolff, Jude aus Bernkastel und Adolf Dussel, Neben- Intervenient in einem Wechselprozeß des Schiffers Theißen a. Koblenz; des ferneren Protocolla revisoris 1706 Jan. 5 bis 1714 Jan. 26. [NG 136]: f. 494b, 499b, 500b, 509a, 512a, 516a, 519b, 520b, 521b, 522a, 523b, 525a, 527a, 530b, 531b (umfassend die Monate Mai bis Oktober 1711). Rpr. 145 f. 111b wird ein Prozeß der M. C. Funck gen. Bewers gegen Nathan Jude zur Straußen, Rpr. 146, 105b v. 10. 4. 1699 ein Prozeß des Isack Schmalkanten erwähnt.