Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 75 (1931)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Frumet Meisel, die ebenbürtige Gattin Mordechai Meisels
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 375 (sequence 2)
- Language
- German
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375 ich abweisen. Denn ich will es nicht glauben, daß die Tochter des angesehenen Arztes Isak, trotz des talmudischen Wortes ,,es gebe keinen Gutsteher gegen Unkeuschheit“, so weit gefallen wäre.“ Welche Gewissenhaftigkeit ,,die Ansicht, auf die man vielleicht schließen könnte“ zu registrieren, wenn auch nur, um sie abzuweisen, und welche Gewissenhaftigkeit gar, für diese Ansicht, die Herzog ,,abweisen möchte“, doch noch eine Stütze zu finden in gelehrten Hinweisen auf die talmudische Literatur! Nachdem also Herzog nach reiflicher Erwägung die sittlichen Verfehlungen hat fallen gelassen, bleiben ihm als Begründung für das seines Erachtens feststehende eheliche Zerwürfnis geschäftliche Differenzen, und dafür soll ihm die veröffentlichte Urkunde aus dem Jahre 1583 den Beweis liefern. Nach dem Wenigen, was mir aus der Kultur־ und Wirtschafts־■ geschichte der Juden vom 16. bis ins 18. Jahrhundert bekannt ist, ist die selbständige Erwerbstätigkeit der jüdischen Frau etwas ganz Gewöhnliches. Daß Frumet Meisel den Schuldschein Sprincensteins an ihren Gatten Mardochai unterschreibt als ,,Frumet, Tochter des Isak Rofe“, ohne sich als Gattin Meiseis zu bezeichnen, ist ebensowenig auffällig; wir finden für solche Fertigung seitens verheirateter Frauen Belege genug in der zeitlich nicht fernstehenden Brief- Sammlung, die Wachstein unter dem Titel ,,Jüdische Privatbriefe aus d. J. 1619“ veröffentlicht hat, wo mit einer einzigen Ausnahme alle Briefschreiberinnen sich als Tochter des .... bezeichnen unter völliger Uebergehung des Gatten. Auch daß auf dem Grabmale Frumets wohl ihr Vater, nicht aber ihr Gatte erwähnt ist, hätte Herzog nicht erstaunlich finden dürfen, denn in den von Wachstein herausgegebenen Wiener Epitaphien1 hätte er Dutzende von Beispielen finden können — auch zeitlich sehr nahestehende, wo eine Frau nur als Tochter des N. N., nicht aber als Gattin des N. N. bezeichnet wird, obwohl der Gatte mitunter ein sehr bedeutender Mann gewesen. Sonderbar wirkt in der Beweisführung Herzogs jedenfalls, daß die Urkunde von 1583 bereits ein Beweis für das eheliche Zerwürfnis sein soll, dieses sich aber erst nach der Einweihung der Meiseisynagoge 1592, um mit Herzog zu reden, ,,vertieft“ haben kann, weil ja Frumet gemeinsam mit ihrem Gatten bei der Einweihung ein kostbares Parocheth und Mäntelchen gewidmet hat. Daß Frumet auch auf dem Gedenkstein der Synagoge2 ehrend erwähnt wird, daß David Gans sie im Jahre 1592 so schildert: ,,seine gegenwärtige Gattin Frau Frommet ist ebenfalls ein Biederweib, die Krone ihres Gatten, gottesfürchtig, stets zum Wohltun bereit, sie besitzt ihres Gatten volles Vertrauen, steht ihm bei seinen edlen Werken als treue Gehilfin zur Seite, stärkt und befestigt ihn im Wohltun, ermuntert und ermutigt ihn zu all dem Guten, das er übt. Gott vergelte ihnen ihr Wirken“3, hat anscheinend für Herzog keine Bedeutung. Da ferner Meisel 1593 ausdrücklich auch sein Weib Frumet und ihr Vermögen in seinen Majestätsbrief aufnehmen ließ? muß sich das Zerwürfnis erst nach 1593 ,,vertieft“ haben, ja sogar erst nach 1598 und 1599, 1 Die Inscliriften des alten Judenfriedhofes in Wien. 2 Kisch a. a. O. 8 Mitgeteilt bei Bondy-Dworsky a. a. O.