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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1931-01-01 · Heft 4 · p. Seite 289

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
75 (1931)
Issue
Heft 4
Article
Die Ossuarien in Palästina
Date
1931-01-01
Page
Seite 289 (sequence 8)
Language
German
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289 Gelehrte noch an der sargartigen Verwendung gezweifelt. Sie beriefen sich nämlich auf das Verbot, den Toten in seiner Ruhe zu stören. Indes, gerade die Gebeinkästen waren geeignet dazu, dem Verbot Genüge zu tun, daß man die Toten nicht aus den Gräbern nehme. Man entfernte die Toten ja nicht aus dem Grabesraum, wenn man nach Verwesung der Leichen die Gebeine in Kästen unterbrachte, die i m Grab blieben! Auf solche Weise wurden die teuren Ueberreste gerade pietätvoll bewahrt und vor Entweihung gehütet. Das Einsammeln der Gebeine in das Ossuar kam einerzweiten Bestattung gleich. Der Tag wurde denn auch, wie der Talmud es darstellt (Moed Katan 15), als Trauertag mit allen Formen begangen. Vgl. Semachot 12—13, jer. Pesach. 8g, Sanh. 6«. Wahrscheinlich hat die Sitte, die Gebeine derart zu sammeln, nur in begüterten Familien bestanden. Denn sie wird auf Grabkammem beschränkt gewesen sein, deren Besitz sich nicht jedermann erlauben konnte. Wie ängstlich die Pietät gewahrt wurde, geht aus der Maßnahme hervor, daß jeder etwa freigemachte Beinkasten vern i c h t e t werden mußte, damit er nicht durch profane Verwendung entheiligt wurde. Uebrigens redet der Talmud von Kästen aus Zedernholz, aus Ton und Kalkstein. Erhalten sind uns nur die letzteren aus Kalkstein, wenigstens sind bisher nur diese in den Ausgrabungen bekannt geworden. Die hölzernen Kästen werden alle zugrunde gegangen sein. Warum die tönernen völlig fehlen, ist noch nicht aufgeklärt. Man kann nicht wissen, ob nicht künftige Ausgrabungen noch solche zutage fördern. — Vielleicht beweisen die Ossuarien den Uebergang vom Gemeinschaftsgrabe zur Einzelbestattung: Die Aufbewahrung der Ueberreste eines Toten in einem Ossuar ist Einzelbestattung. War die Grabk a m m e r mit ihren in den Fels gehauenen Ruheplätzen, den Kukim und den Arkosolien, für eine ganze Familie und Generationen bestimmt, so das Ossuar in der Regel nur für einen oder zwei Tote. In dem geschlossenen Einzelkasten waren die menschlichen Gebeine ihrem endgültigen Ruheplatz zugewiesen; noch heute finden wir die Reste zerfallender Knochen. Deshalb konnte der Behälter auch mit dem Namen des betreffenden Toten versehen werden. Es war ein Recht des Individualismus, das darin zum Ausdruck kam und sich auch sonst in jener Zeit Geltung verschaffte. 11• Die InschriSten auf Ossuarien. Schon für die semitische Epigraphik ist jeder auch nur geringe Beitrag an altjüdischen Urkunden von hohem Wert. Hier aber haben wir hellenistische Inschriften vor uns, die außerdem an die spätbiblische und an die Ursprungszeit des Christent u m s heranführen. Namen von Verstorbenen aus dem Beginn unserer Zeitrechnung, aus dem Jahrhundert vor und nach Christi Geburt grüßen uns von den weißen Steinflächen her, denen der Monatsschrift, 75. Jahrgang.

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