Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 75 (1931)
- Issue
- Heft 3
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 234 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2829132-2829975-2829979-2836802--50527-2836899- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
234 Dabei kommt Lanson (Voltaire S. 171) doch zu dem Urteil: Es findet sich in Voltaires Gesamtwerk nichts Unflätigeres, nichts Gehässigeres, nichts Unernsteres, als was er über Juden und Urchristentum schreibt. Iianna Emmrich ist viel zu maßvoll, um so scharfe Rede zu führen. Auch meidet sie jeden billigen Erfolg. Sie deckt einen wohltuenden Schleier über die Mängel des Menschen Voltaire und deckt nur den Schleier von den Mängeln der Anschauungen Voltaires auf, — sachlich, wahrheitsliebend. Diese Doktorarbeit — ein ,,coup d’essai“ gleich ein ,,coup de maitre“ — ist Verheißung für weitere Arbeiten. Bernhard Heller. Ein stattliches und reich ausgestattetes Heft widmet der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Heimatschutz der Geschichte, den Kult- und Kunstdenkmälern des rheinischen Judentums. Düsseldorf, L. Schwann, 1931, 208 Seiten. Preis bei direkter Bestellung beim Verein (Düsseldorf, Ständehaus), wenn genügend Bestellungen eingehen, nur Mk. 5.—I Die Anregung zu dieser Veröffentlichung gab die Jahrtausendausstellung 1925 in Köln, durch welche die Oeffentlichkeit über die Bedeutung der mühsam zusammengebrachten Schau zur Geschichte der rheinischen Juden aufgeklärt wurde; sie war zustandegekommen durch die Bemühungen des Kölner Gemeinderabbiners Dr. Adolf Kober und seiner Mitarbeiterin, der Museumsassistentin Dr. Elisabeth Moses. Die Sammlung der jüdischen Kult- und Kunstdenkmäler im Rheinland wurde im Laufe der Jahre vielfach ergänzt und wird im zweiten Teil des vorliegenden Heftes durch Frl. Moses, reich illustriert veröffentlicht, das Andenken an die Ausstellung wach erhalten. Der Bearbeiter selbst, Ad. Kober, seit Jahren rühmlichst bekannt durch seine geschichtlichen Arbeiten zur Geschichte der Juden in Köln und im Rheinland, hat der vorausgeschickten Darstellung, die aus sorgfältiger Forschung in zahlreichen Archiven und Bibliotheken erwachsen ist, den anspruchslosen Titel gegeben: Bilder aus der Geschichte der Juden am Mittel- und Niederrhein, obwohl sie viel mehr gibt, als der Titel vermuten läßt. Einen kurzen Abriß über die jüdischen Friedhöfe im Rheinland stellt er voran, beginnend mit den ältesten Grabsteinen des Wormser Friedhofs, die noch aus dem 11. Jahrhundert stammen, und vergißt auch nicht den Hinweis auf die idyllischen Landfriedhöfe auf den Bergen an Rhein und Mosel. Den reichen Stoff seiner Darstellung gliedert der Verfasser der geschichtlichen Entwicklung gemäß in vier Teile: 1. bis zur Zeit der Kreuzzüge, 2. von den Kreuzzügen bis zur Ausweisung der Juden aus den rheinischen Städten, 3. von der Aus- Weisung aus den rheinischen Städten bis zum Zeitalter der Aufklärung, 4. vom AufklärungsZeitalter bis zur Gegenwart. Eine Karte der jüdischen Siedlungen im Rheingebiet bis zum Jahre der großen Judenverfolgung 1349, nach Kobers Angaben vom Bonner Institut für geschichtliche Landeskunde der Rheinlande bearbeitet, ist beigefügt. Durch vier verschiedene Farben sind die jüdischen Ansiedlungen in den einzelnen Zeiten gekennzeichnet: vor 1200, —1300, —1349, 1349. Als Anlage folgt eine Statistik der linksrheinischen Judengemeinden 1806•—08, welche Kober den Staatsarchiven in Darmstadt und Koblenz entnommen hat. Nur mit kurzen Worten ist es möglich auf den reichen Inhalt von Kobers Darstellung hinzuweisen. Daß sich vorchristliche Niederlassungen von Juden in Worms und Xanten befunden hätten, verweist er ins Reich der Sage, Unzweifelhaft sind die ersten Juden mit den Römern nach Deutschland gekommen. Die früheste sichere Kunde von ihnen findet sich in dem Erlaß Kaiser Konstantins an die Dekurionen in Köln v. J. 321; sie ist abgebildet auf S. 13 nach einer Handschrift in der Vatikanischen Bibliothek; der Erlaß läßt schließen auf ein längeres Dasein und eine wohlgefügte Verfassung der Gemeinde. In dieser römischen Epoche waren die Juden Bürger gewesen. Aber im Mittelalter änderte sich ihre rechtliche und soziale Lage von Grund auf. In der Zeit Karls des Großen waren sie rechtlose Fremde, die, um Recht zu finden, sich in den Schutz des Königs aufnehmen lassen mußten und dafür zu gewissen Leistungen verpflichtet waren. Aus der älteren Zeit sind aus Worms, Speier und Mainz kaiserliche und bischöfliche Privilegien bekannt; daß die Juden damals vorwiegend Kaufleute waren, geht aus diesen Zeugnissen einwandfrei hervor, ebenso die Tatsache, daß sie Grundbesitz erwerben konnten.