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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1930-01-01 · Heft 6 · p. Seite 430

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
74 (1930)
Issue
Heft 6
Article
Die Judenpolitik Königs Karl I. von Sizilien in Anjou und in der Provence
Date
1930-01-01
Page
Seite 430 (sequence 2)
Language
German
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430 König Karl I. von Sizilien beherrschte in Frankreich die Grafschäften Anjou, Provence und die an die letztere anschließende Forcalquier. Es sind dies geographisch getrennte Gebiete. Das Gebiet von Anjou hegt bekanntlich am Mittellauf der Loire, umgeben von Bretagne, Maine, Touraine und Poitou. Die Provence umfaßte die Landstriche von der Rhönemündung bis Monaco, die Grafschaft Forcalquier lag nördlich der Durance. Wir untersuchen zunächst die Judenpolitik in Anjou und behandeln sodann die beiden anderen Landschaften. Wenn diese Arbeit sich überhaupt durchführen läßt, so verdanken wir das dem Werke von A. de Boüard: Actes et lettres de Charles I., Roi de Sicile concernant la France1. Hier wurde das Material bereitgestellt, auf dem im Wesentlichen die folgende Abhandlung fußt. Am 1. April 1269 wurde der Statthalter von Anjou durch König Karl von Foggia aus angewiesen, von jedem Juden beiderlei Geschlechts eine jährliche Steuer von 10 ,,solidi2 turonenses3" zu erheben. Sollten Juden vorhanden sein, die ärmer wären, als daß sie diese Summe zahlen könnten, so sollten die Beamten darauf sehen, daß 1000 Personen vorhanden wären, die diese 10 solidi zahlen könnten4. Fast zwei Jahre darauf, am 15. Februar 1271, erging eine neue Verfügung in Sachen der anjouinischen Juden. Diesmal wies der König seinen Statthalter auf Bitten der dortigen Juden an, sie nicht zum Tragen der Abzeichen zu zwingen. Auch sollten sie nicht beim Warenhandel behindert werden5. Die Schuldner der Juden hätten ihren Verpflichtungen nachzukommen, und diejenigen, die Gut der Juden beschlagnahmt hatten, hätten es wieder herauszugeben. Der Grund dieser Schutzmaßnahmen zu Gunsten der Juden war der Wunsch, sich diese Einnahmequelle unbeschränkt zu erhalten, zumal die noch nicht sehr gefestigte Position Karls im unteritalienischen Königreich viel Geldmittel erforderte. Wenige Tage darauf, — und das war offenbar der Preis für jenes Schutz- Privileg — am 3. März 1271, erging eine neue Steuerverfügung: ,,Freiwillig" hatten sich die Juden über jene regelmäßige Steuer- Zahlung zu einer Sonderleistung von 200 librae turonenses6 für acht 1 Paris 1926. |Ecole franpaise de Rome. Es handelt sich in dieser Publikation um Auszüge aus den Anjouinischen Registern in Neapel. 2 Bekanntlich ist es außerordentlich schwer, sich von mittelalterlichen Münzen ein exaktes Bild hinsichtlich ihrer Kaufkraft zu machen. Der Solidus entspricht dem deutschen Wort Schilling, der 20. Teil eines Pfundes. Vgl. etwa die heutige englische Währung, ohne daß die Geldwerte in Beziehung gesetzt werden können. Näheres in. .dem soeben erschienenen Werke von Friedrich Freiherrn von Schröter: Wörterbuch der Münzkunde, Berlin und Leipzig, 1930, bei den Artikeln ״Schilling“ besonders S. 598 und ״Groschen“. 3 ״turonenses“ abgeleitet von der Stadt Tours. 4 Boüard a. a. O. S. 25, Nr. 105: tali tarnen conditione et pacto quod in predictorum judeorum numero debent esse mille persone qui dictosj.0 soiidos solvant. 5 Boüard a. a. O. S. 83, Nr. 316: nec impediat quin oportune cautele super venditionibus suarum conficiantur mercium. 0 Vgl. den Artikel ״Pfund“ in dem angeführten Handbuch von Schröter.

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