Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 74 (1930)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Jüdisch-hellenistische Gerichtshöfe in Alexandrien?
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 363 (sequence 1)
- Language
- German
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Jüdisch-hellenistische Gerichtshöfe in Alexandrien? Von I. Heine mann in Breslau. Ueber das Rechtsleben der hellenisierten Juden der Diaspora sind wir sehr schlecht unterrichtet. Die versprengten rabbinischen Nachrichten beziehen sich auf religiöse Angelegenheiten oder doch auf das Grenzgebiet des profanen und des religiösen Rechtes, und sie erfassen natürlich nur solche Kreise, die eine gewisse Fühlung mit dem rabbinischen Judentum innehielten. Auf diejenigen Schichten, die das Hebräische gänzlich verlernt hatten, vom Gebote der Tefillin und von grundlegenden Speisegesetzen nichts wußten, lassen diese Nachrichten noch keine zuverlässigen Schlüsse zu1. Und die Zeugnisse oder Anspielungen heidnischer Schriftsteller, die auf gewisse Einzelheiten der Feiertagsheiligung einiges Licht warfen, lassen uns bezüglich des Rechtslebens fast völlig im Stich. Es verdient daher starke Beachtung, wenn ein namhafter Vertreter der klassischen Altertumswissenschaft diese Lücke auszufüllen sucht und ein vollständiges System hellenistisch-jüdischer Rechtssprechung wiedergewonnen zu haben glaubt. Dies geschieht in dem neuen Buch von Erwin R. Goodenough, The Jurisprudence of the Jewish Courts in Egypt, New Haven 19292. Es versucht den Nachweis, daß Phiions Angaben auf das Vorhandensein jüdischer Gerichtshöfe und auf die Art ihrer Rechtssprechung schließen lassen. Dieser Schluß von Philon auf die Praxis des alexandrinischen Rechts ist als solcher nicht neu. Bernhard Ritter hatte in seiner bekannten Arbeit ״Philon und die Halacha“ (1879) den Nachweis versucht, daß Philon Bestimmungen der mündlichen Lehre auch auf dem Gebiete des Profanrechts kenne, und die Abweichungen seiner Entscheidungen von den rabbinischen aus Phiions Anschluß an die Rechtssprechung des dortigen Synhedrions erklärt. Ich glaube aber in den Anmerkungen zu meiner Uebersetzung der Bücher De specialibus legibus gezeigt zu haben, daß diese Vertrautheit Phiions mit halachischen Bestimmungen, die Ritter annahm, auf profanrechtlichem Gebiete gar nicht besteht, daß Philon vielmehr von griechisch-römischer Rechtsanschauung abhängt. Diese Fest- Stellung bestätigt G. und erweitert sie durch Beibringung weiterer Parallelen, aber mit anderer Konsequenz. Philon ist nach ihm vom alexandrinischen Synhedrion abhängig, wie nach Ritter; aber dies sprach, wie er annimmt, nach einem Recht, das unabhängig von der rabbinischen Theorie und Praxis den Buchstaben der Bibel mit dem griechisch-römischen Recht in Einklang zu bringen suchte. Und aus Philon können wir die Praxis dieses Synhedrions rekonstruieren. Wie sehr mit solchem Einfluß des Rechtes der Umwelt auf die jüdische Rechtsprechung zu rechnen ist, zeigt in der Tat das Mittelalter. Haben doch — um nur ein Beispiel herauszuheben — jüdische Gerichtshöfe des 13. Jahrhunderts die furchtbaren Leibesstrafen des 1 Vgl. über Phiions Unkenntnis wichtiger Gesetze mein Buch ,,Phiions griechische und jüdische Bildung“ 1930, namentlich 155 ff. 2 Ich habe es bereits in der Deutschen Literaturzeitung 1930, 1128 ff. kurz angezeigt, mußte aber dort bezüglich der Einzelnachweise auf die vor״ liegende Abhandlung verweisen,