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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1930-01-01 · Heft 3 · p. Seite 213

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
74 (1930)
Issue
Heft 3
Article
Urkundliches über jüdische Handwerker in Mähren
Date
1930-01-01
Page
Seite 213 (sequence 17)
Language
German
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213 zu untersagen. Das Gubernium entscheidet, daß dem Löbl Simon außerhalb der Judengemeinde Ostra das Ausüben der Profession nachdrücklich zu untersagen ist. Am 9. August 1771 macht die Gemeinde eine neue Eingabe an das Gubernium, da der Ostraer Oberamtmann die Entscheidung des Guberniums so versteht, daß Löbl Simon auch auf den Dörfern, wo keine christlichen Glaser sind, sein Handwerk nicht ausüben darf. Der Judenglaser zahle eine Kontribution von 17 Fl. jährlich. Wenn er nur bei der Ostraer Judenschaft sein Handwerk aus üben darf, so beträgt sein ganzer jährlicher Verdienst nicht einmal sein erforderliches Contributionale. Wovon soll er dann Weib und Kinder ernähren? Die Gemeinde bittet, Löbl Simon, der in Ostra unter den Christen nicht arbeiten wird, auf den Dörfern nicht zu behindern. Das Gesuch wird im Sinne der Bittsteller am 9. August 1771 vom Gubernium erledigt1. Der Neophit Johann Karl Glaser, bürgerl. Glasermeister in Butschowitz2, erstattet gegen den jüdischen Glasermeister Salamon Antschl in Butschowitz beim Gubernium Anzeige. Er sei ein Pfuscher und man möge ihm die Ausübung des Handwerkes verbieten. Salamon A. ist geprüfter Glaser, besitzt einen Schein und Johann Karl G. wird abgewiesen (1774). Der Pohrlitzer Glaser Aron Salamon Löbl, dem die Ausübung vom Gubernium verboten worden war, bittet am 15. Juli 1783 das Gubernium um Prüfung und Schein. Er liefere gute Arbeit, getraue sich billigere Arbeit als der wirkliche Glasermeister Hirschl Salomon herzustellen. Ein Jahr später, am 15. Juli 1784, unterzieht er sich in Brünn der Prüfung, die er nicht besteht3. Am 27. Dezember 1781 berichtet der Prerauer Kreishauptmann4 über 12 jüdische Glaser an das Gubernium. 1. Moses David, 2. Löbl Michl, 3. Isac Salomon, 4. Fabian Abraham, 5. Herschi Michl, 6. Marcus Michl, 7. Israel Jakob Jantschell, 8. Israel Scheuer, 9. Löbl Isac, 10. Moses Salomon, 11. Isak Jakob, 12. Noe Elias. Alle 12 Glasermeister waren geprüft und das Gubernium stellt ihnen Erlaubnisscheine aus. Y. Diverse Handwerker. Bäcker. In jeder Judengemeinde gab es Backofenbesitzer, bei denen die Frauen das Brot und die Kuchen backen, das Schalet5 setzen ließen. Zumeist waren es aber Frauen, die sich mit der Lohnbäckerei und dem Schaletsetzen beschäftigten; Meisterrechte dürften sie kaum erworben haben. Aus dem Jahre 1751 kennen wir Herschel Brotbäcker in Kanitz6. Das Backen von Weißbrot war ein Benefizium der Gemeinde. So wird im Jahre 1777 in der Gemeinde 1 M. L. A. J. 215. 2 M. L. A. J. 42. 3 M. L. A. J. 42. 4 M. L. A. J. 42. 5 Das Wort hat durch Heinrich Heine in der deutschen Literatur Aufnähme gefunden und stammt aus dem altfrz. cholt warm, vgl. Krauss, Aus der jüd. Volksküche, Mitteil. f. jüd. Volksk. 1915, Heft 2, S. 7; Grunwald, Aus dem jüd. Kochbuche 1. c. 1929, S. 42. 6 Flesch, Jahrb. des traditionstr. Rabb.-Verb. in der Slovakei, Jahr 1923, S. 76.

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