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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1929-01-01 · Heft 6 · p. Seite 366

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
73 (1929)
Issue
Heft 6
Article
Aus Spanien und Portugal
Date
1929-01-01
Page
Seite 366 (sequence 1)
Language
German
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366 Aus Spanien und Portugal. Bemerkungen zu Fritz Baer, Die Juden im christlichen Spanien. I. Aragonien und Navara. Veröffentlichungen der Akademie für die Wissenschaft des Judentums, Berlin 1929, Akademie-Verlag. Zum 100. Geburtstage M. Kayserlings 17. Sivan (16. Juni) 1929. Von Dr. M. G-runwaldin Wien. Zu diesem 1. Bande des gründlichen und aufschlußreichen Werkes Baers seien einige Bemerkungen gestattet, die ich zum Teil meinen Aufzeichnungen auf einer Reise durch Spanien und Portugalentnehme. Baer S. 226 bringt die bisher älteste urkundliche Nachricht über eine Beerdigungsbruderschaft, also einen Verein, der unserer Chebra kaddischa entspricht1. Aus talmudischer Zeit haben wir einen solchen nicht zu verzeichnen. Moed katan 27b ist, nach Raschi, nur von Chaburot (Genossenschaften) die Rede, die sich auf das Beerdigen ihrer eigenen verstorbenen Mitglieder beschränkten, und Semachot XV von Chaburot in Jerusalem, die offenbar nur mit Rücksicht auf die besonderen lokalen Verhältnisse,, da die Berührung eines Toten für sieben Tage vom Tempelbesuche ausschloß, sich in die Agenden der Totenbestattung, der Tröstung der Trauernden usw. teilten. Hierbei Baer taucht zum ersten Male, und zwar am 21. Jan. 1323, eine ,,confraria, que dicitur de fodiendis sepulturis“ in Huesca auf, deren Statuten vom Infanten Alfonso bestätigt werden. Etwas abweichend lauten die der ,,Confraria de los cavafuessas“, die 1348 Pedro IV. bestätigt. Schon vor 1369 bestand in Valencia eine ,,confrarie cohoperiendi corpora mortua, que Cabarim (qabbarim) in ebrayco vulgariter nuncupatur“. 1391 werden unter dem Titel ,,alberch“ (wozu unser ,,Heqdesch“ zählt, s. auch Baer unter ,,elemosyna“) Stiftungen genannt, die ein Jude in Barcelona der Confraria gewidmet hat ,,a cobrir los mors per amor de deu“, auch denen, ,,qui portaven los morts“, eine ausdrücklich ,,per le confrarie de cobrir los morts“. Aus dem Jahre 1414 hören wir von den Cabbarim in Murviedro. Nun wird in den RGA des Nissim ben R’uben in Barcelona (14. Jahrh.) gleichfalls von Stiftungen für wohltätige Vereine, darunter die ,,Qabbarim“, gehandelt. Etwa gleichzeitig spricht auch Simon b. Semach Duran von einem solchen Verein und bezeichnet Ascher b. Jechiel (Toledo) als dessen Aufgaben: Nachtwachen beim Toten, Begleitung der Leiche, Bestattung, Beistellung der ersten Mahlzeit nach der Beerdigung ins Trauerhaus, Morgengebet daselbst; an die Stelle eines verstorbenen Mitgliedes tritt dessen Sohn, wenn er bereits Barmizwa ist. Die bei Baer abgedruckten Chebra- Statuten scheinen nach einem Schema entworfen zu sein, das auch für spätere Chebragründungen bis in die neueste Zeit in Geltung geblieben ist. Das Alter über 60 Jahre befreit von körperlicher Mit- 1 Nach Abschluß des M.s Erhalte ich von Hn.Dr. Baer einen Bürstenabzug seines Aufsatzes ,,Der Ursprung der Chewra“ für die Z. f. j. Wohlfahrtspflege, in dem er spanische Ghebrot aus dem 13. Jahrh. erwähnt.

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