Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 73 (1929)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zur "Auflösung des Gelübdes"
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 328 (sequence 3)
- Language
- German
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328 wie T. zu meinen scheint, daß in der kurzen Zeitspanne zwischen R. Gamliel dem Alten und Nab um dem Meder (40—70 n) die Unauflösbarkeit des Gelübdes plötzlich abgeschafft wurde? Vielmehr ist die Annahme wohlbegründet, daß die Gelübdeauflösung durch einen JJacham älteren Datums sei. Das argumentum ex silentio bei Josephus beweist nichts. Die hebr. Quellen aber sprechen für unsere Behauptung. Damit würden wir auch zum Ausgangspunkt unserer Betrachtung zurückkehren. In alter Zeit war keine Frau von ihrem Manne durch ein Gelübde für immer geschieden, keinesfalls aber war sie es, durch ein Gelübde allein, ohne Scheidebrief. Hierauf antwortete Herr Rabbiner Dr. Zwi Taubes, Oderberg: In seiner Erwiderung auf meine kurze Darstellung der Entwicklung des Gelübdes S. 33—46 schreibt mir Dr. Dörfler den Gedanken zu, daß zur Scheidung eines Mannes von seiner Frau ein Gelübde ohne גט genügt. Er hat also meine Worte S. 35, daß ein Mann auf Grund eines Gelübdes von seiner Frau ,,für ewige Zeiten geschieden“ sei, allen Ernstes auf die Auflösung der Ehe mit dem Rechte der Wiederverheiratung der Frau bezogen, statt auf die separatio tori, auf welche sie sich im Zusammenhang allein beziehen konnten (und von welcher an der von Herrn Dr. Dörfler herangezogenen Stelle Deut 24 keine Rede ist). Ich hatte die ganz unmögliche Meinung, daß ein Gelübde genüge, um die Eingehung einer neuen Ehe zu gestatten, weder gehegt noch gar ausgesprochen; und zahlreiche anerkennende Erklärungen von Fachgelehrten, die ich erhalten habe, zeigen mir, daß mich der Vorwurf undeutlicher Ausdrucksweise nicht trifft. Die Richtigkeit meiner These von der Macht des Gelübdes wird aber von D. überhaupt bestritten. Für dieselbe spricht vor allem der unzweideutige Wortlaut der Tos. ‘Arach. 43. Die Emendation des מנחת בכורים, auf die sich D. beruft, ist unmöglich, da das im Terminus .ידיר הנאד gelegene Gelübde nach Ket. 55,6 u. ר1ל; (Koran 2226, 65!-«,) nach dem Aussprechen desselben sofort in Kraft tritt und somit nicht das Verhältnis des Mannes zur Frau nach der Scheidung regeln, d. h. sich nicht auf die Wiederheirat beziehen kann. In den angeführten Stellen heißt es vielmehr ausdrücklich, daß gerade durch das sofortige Inkrafttreten des .הנאד Gelübdes der Mann von den Behörden gezwungen wird, nach einiger Zeit seine an den Folgen des G.s leidende Frau zu befreien יוציא ויתן כתובה. Auf die Frage D.s, wozu denn der Mann nach R. Elieser das G. tut, gibt die Tos. im Passus ירירנה הנאה ונובה כתובתה מן הקדש eine klare Antwort. Nach dem Grundsatz יוציא ויחן כתובה wird auch das הקדש zur Herausgabe der כתובה gezwungen, was in diesem Falle der Zweck des G.s ist. Der Grund שמא יעשה קנוניה, den D. hier annimmt, führt erst die סיפא der Mi. ‘Arach. 7ל beim רבü־Falle an, und gerade die Betonung desselben in der סיפא beweist, daß in der ihr nur in einem Punkte ähnlichen רישא ein anderer Grund, nämlich den die weitaus ausführlichere Tosefta angibt, vorliegt. In derselben Tos. wird auch bei dieser Gelegenheit über die Folgen des הנאה - Gelübdes gesprochen, nämlich über das לא יחדד - Verbot, das auch in Gittin 47 erörtert wird. Daß der Grund dieses Verbotes nicht, wie D. meint, in den ,,eherechtlichen Bedenken“ zu suchen ist, beweist vor allem die Aeußerung R. Jehudas in der angeführten Mi. כל נדד שידעו בו רבים לא יחזיר. Er bestätig't somit ganz meine Ansicht, daß die Rigorosität des Gelübdes resp. dessen Unauflösbarkeit, wie zur Zeit R. Jehudas ein נדד שידעו בו רבים (Raschi bemerkt hierzu .שאין לו הפרד) das לא יחדד-Verbot zur Folge hat. Weiter kann auch der Passus מפני תקון העולם, der im Berichte R. Joses seinen Platz hat, unter gar keinen Umständen aus dem Zusammenhang herausgerissen werdenv Daher ist die Folge eines derartigen Gelübdes die unbedingte Einlösung desselben, auch nach der Scheidung, d. h. das Verbot der Wiederheirat, und nicht außerhalb des Gelübdes zu suchen. Da D. selbst die Erklärung der Amoräer teilweise verwirft und sie ״eine Restriktion auf das Gelübde der Frau vornehmen“ läßt (ohne sich gerade dabei auf mich berufen zu wollen), will ich nur andeuten, daß der משום קלקולא-Grund ebenfalls aus שפרע und איילונית (vgl. Gittin 48 und Talm. z. Stelle) in נדר hineingetragen wurde. Wir haben bereits gehört, d'aß das ־הנאה Gelübde zur Scheidung zwingt und sich nicht auf die Scheidung bezieht; daher kann auch in Mi. Bech. 7ל