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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1929-01-01 · Heft 3 · p. Seite 130

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
73 (1929)
Issue
Heft 3
Article
Der Judenbader zu Gaya
Date
1929-01-01
Page
Seite 130 (sequence 12)
Language
German
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130 schleunigen und was Rechtens, ergehen lassen solle. Gez. J. F. Flechtern1. Am 21. 3. 1721 berichtet der Magistrat Gaya an das kgl. Amt d. Landeshauptmannschaft, ,,daß der Prozeß in Sachen des Judenbaders schon so weit gediehen sei, daß der Christenbader noch in Gegenwart des Juden beeiden soll, von den beschlagnahmten Medicamenten nichts vertauscht, oder hinzugetan zu haben. Doch sei der Josef Jonas niemals vorzuladen möglich gewesen, auch niemals erschienen, er hatte immer Ausreden gebraucht, um nicht zur Verhandlung zu kommen/' Am 26. 3. 1721 erfließt an Josef Jonas ein Dekret der Landeshauptmannscliaft des Inhalts: Es geschehe übel daran, daß er selbst diese Sache protahire und hätte er sich diesfalls denen Richter gemäß zu verhalten. Gez. G. A. Kesseler. Am 17. Juni 1721 legt Josef Jonas der Landeshauptmannschaft folgende Bitte vor: Trotz aller Urgenz ruht der Prozeß noch immer. Es werden ihm vom Magistrate Wächter und Schergen (besonders am Sonntag) in die Wohnung geschickt, um den heilungsbedürftigen Patienten den Zutritt in sein Haus unmöglich zu machen. Er erbittet Hilfe und um Schutz seitens der Behörde. Am 30. Juni 1721 erfließt folgender Bescheid. Der Supplikant werde auf die wegen Beschleunigung und Terminirung dieser Inquisition an den Magistrat zu Gaya unterm heutigen Dato ergehende Verordnung hiemit gewiesen. ,,Sonsten aber stünde demselben frei, wenn seinetwegen wider die jüdischen Privilegia von dem Magistrat per dictum etwas ergangen wäre, er sich bei der kgl. Appellation, wenn es noch de tempore zu melden, oder wann wider den ergangenen .Schutzbrief des k. Herrn Landesunterkämmerer etwa gekränkt werde, die Manutenenz und Schutz daselbst zu suchen. Gez. J. F. Flechtern. Am 10. Juli 1721 ergeht die gleiche Weisung an den Magistrat Gaya, es sei die Inquisition auf alle Weise zu beschleunigen und was Rechtens ergehen zu lassen. Gez. C. L. Amax2. Damit ist der Schriftenwechsel erschöpft. Sowohl seitens des Magistrates als auch seitens des Christenbaders Nowatschek wird eine weitere Beschwerde nicht eingebracht. Die widersprechenden Gutachten dürften zur Einstellung des Prozesses nicht wenig beigetragen haben. Josef ben Jonatan rofe ist im Jahre 1725 noch in seinem Berufe tätig, erfreut sich in der Gemeinde Gaya des höchsten Ansehens, denn er war durch eine Reihe von Jahren der erwählte tuw hakahal (= beste der Gemeinde, Beisitzer, im Range nach dem Judenrichter). Im Jahre 1734 war er nicht mehr unter den Lebenden, seine Witwe Freudei schreibt die Hälfte des Hauses, welches Josef Rofe von seinem Vater Jonatan geerbt, ihrem Schwiegersöhne Hirschl beii David zu. In dieser Urkunde wird Josef rofe mit der Eulogie3 für Verstorbene genannt. 1 Johann Franz v. Flechtern, böhmischer Landrechtssekretär, gest. 23. VI. 133ל (Pfprre St. Jakob, Brünn). 2 Amax Carl L., Inquisitor beim mährischen Tribunale, gest. 25. 4. 1ל4ל (Pfarre St. Jakob, Brünn). 3 Pinax Gaya I. S. 4לa. — Es ist dem Herausgeber vorstehender Urkünden eine angenehme Pflicht, dem Herrn Bruno M. Trapp in Brünn, der die Abschrift der Urkunden besorgte, herzlichst zu danken!

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