Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 72 (1928)
- Issue
- Heft 5
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 556 (sequence 2)
- Language
- German
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556 Stephen S. Wise folgen fünf Aufsätze, welche das reiche Leben und vielseitige Wirken Israel Abrahams’ pietätvoll schildern. Die Verfasser sind D. Wright, M. H. Harris, F. J. Foakes Jackson, N. Krass, Claude G. Montefiore. Die Zahl der alphabetisch geordneten wissenschaftlichen Beiträge beträgt insgesamt 27, von denen zwei recht umfangreich sind, der Beitrag S. Barons umfaßt 40 und der von Diesendruck 60 Seiten, der erstere stellt die Weltanschauung Azariah de Rossi’s dar (S. 12—52), der letztere in einer.tiefdringenden Untersuchung Maimonides’ Lehre von der Prophetie (S. 74—134). Ueber Maimuni gibt es eine ganze Literatur, aber meines Wissens ist noch keiner der Frage nachgegangen, welche selbständige Ansichten zur allgemeinen Philosophie sich bei Maimuni finden. Dies darzustellen wäre eine lohnende Aufgabe für einen Spezialforscher der maimunischen Philosophie, welche ich an regen möchte. Eine philosophische Arbeit liefert noch Julius Guttmann über Elia del Medigos Verhältnis zu Averroes in seinem Bechin ath Hadath (S. 192—208), wie auch Harry S. Lewis in seiner Abhandlung ,,The ,Golden Means‘ in Judaism“ (S. 283—295) und H. A. Wolfson in ״Solomon Pappenheim on Time and Space and his Relation to Locke and Kant“ (S. 426—440). Von den theologischen Abhandlungen ist bemerkenswert die von R. Travers Herford, in welcher ausgeführt wird, daß die Aeußerungen Jesus’ und Paulus’ gegen die Pharisäer lediglich zeitlichen und nicht ewigen Wert besitzen. Sie stellen keine systematische Lehre dar, sie waren eigentlich nur Eingebungen des Kampfes. Der Titel dieses klar und gemeinverständlich geschriebenen Aufsatzes lautet: ,,The Separation of Christianity from Judaism“ (S. 209—220). Kirsopp Lake widmet eine Untersuchung dem Konzil von Jerusalem, über welches Apostelgeschichte Kap. 15 berichtet. Es wird Galater c. II mit Acta c. XV verglichen und 259 ff. das Ergebnis dieser Vergleichung gezogen. Ueber das Aposteldekret (die Constitutio Apostolorum), auf welches ich mich hier beschränke, wird in einem eigenen Kapitel (S. 255—259) gehandelt. Apostelgeschichte XV, 20, 21 heißt es in der Rede des Jakobus, ״daß* man denen, die aus den Heiden zu Gott sich bekehren, keine Beschwerde machen soll, sondern ihnen vorschreiben, daß sie sich enthalten von Befleckungen durch die Götzen, und von Unzucht und vom Erstickten und vom B 1 u t.“ In dem Brief, den die Apostel nach Antiochien schrieben, heißt es ebenda Vers 28—29: ״Denn es gefiel dem heiligen Geist und uns, euch keinerlei Last mehr aufzuerlegen außer diesen nötigen Stücken, daß ihr euch enthalten sollt vom Götzenopfer und vom Blut und Erstickten und von Unzucht. Wenn ihr euch von dem bewahrt, so tut ihr recht.“ (Uebersetzung von B. Weiß). Der entscheidende Satz lautet im Original: ״dieses09־at tüjv ׳c&v eiä&Xcuv 7m t7j<; xopvsiac; 7m ׳mrcoö xat tou aqjLaKx;“ (V. 20). Vers 29 in geänderter Reihenfolge und mit Aenderung des ersten Wortes: ,,aics^eaftai siou>\oö־üT<uv vm atpaxoc xat xvlxtwv xal 7uopvstac.“ Daß •den Heidenchristen lediglieh Ersticktes verboten worden wäre, ist durchaus unwahrscheinlich, es wird daher allgemein angenommen, :cv-xtgv sei als Marginalnote in den Text eingedrungen. In der ältesten Gestalt des außerkanonischen Textes findet es sich nicht, es heißt dort: diusysofrai ׳c&v dXia^y-amv ־ca>v siocbLov xal 7uopveia<; xat atjjLaxoc. Also Götzendienst, Unzucht und Blutschuld. Dies stimmt auch in der Reihenfolge mit der rabbinischen Formel: עכודד. זרה גלוי עריות ושפיכת דמים (3• Schebiith 35a, 42; 3• Sanhedrin 21b, 12; b. Sanhedrin 74a). Den Zusammenhang des Aposteldekrets mit dem Beschluß von Lydda habe ich selbst in meiner Ungarisch-jüdischen Revue gelegentlich nebenher behauptet, was L. Venetianer des näheren ausgeführt hat (Schwarz-Festschrift, Wien 1917, 419—423). Unser Verf. hätte diese Ansicht zumindest erwähnen müssen, er hätte übrigens dann nicht zu den sieben noachidischen Geboten greifen müssen. Ich wiederhole hier meine alte Vermutung, daß שפיכות דמים, welches -Blutvergießen (Töten) bedeutet, von den Aposteln, welche komines illiterati waren, mißverstanden und als ״Blutausgießen“ aufgefaßt wurde, das heißt das Blut des Tieres muß ausgegossen werden, Ersticktes ist also verboten. Es mag auch sein, daß ein Mißverständnis des Uebersetzers der AG. vorliegt. Daß der Verf. der Apostelgeschichte über das Verbot nicht ganz im klaren war, erhellt schon daraus, daß V. 20 Götzen, Unzucht, Ersticktes und Blut, in dem Schreiben der Apostel (V. 29) dagegen in anderer Reihenfolge Götzenopfer, Blut, Ersticktes und Unzucht genannt werden, als wäre das Genießen von Blut oder von Ersticktem eine schwerere. Sünde als Unzucht.