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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 5 · p. Seite 477

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 5
Article
Die Judenfrage im galizischen Landtag 1861 - 1868
Date
1928-01-01
Page
Seite 477 (sequence 21)
Language
German
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477 opportunistischen Krämerpolitik zu betreten. Im ganzen Lande führte die Politik des Handelns und Feilschens zur Korrumpierung des öffentlichen Lebens, die Masse und selbst die gebildeteren Kreise aller Schichten der Bevölkerung versanken in politischen Stumpfsinn. Wenn wir nach diesem Ausblick noch einmal auf die Zeit des Emanzipationskampfes zurückschauen, so werden die Gestalten der jüdischen Abgeordneten, die ja — wenn wir nach ihrem Lebenswerk und ihrer parlamentarischen Tätigkeit urteilen dürfen — nichts mehr als Durchschnittsmenschen waren, in hellem Lichte erglänzen, und die stürmischen Tage der Jahre 1861—1866 werden uns als die Zeit heroischer Kämpen und Kämpfe erscheinen. Tempi passati. Die religionsgeschichtlich erklärte Barajta1. Von S. K r a u ß in Wien. Um anzudeuten, um was es sich hier handelt, wiederhole ich die von A. Marmorstein in dieser Zeitschrift2 gebrauchten Worte: ,,Selbst S. Krauß kann sich nicht vorstellen, daß eine ernste Halacha auf primitive volkstümliche Vorstellungen oder abergläubische Handlungen hinweisen soll.“ In dieser Fassung ist die Sache nicht richtig. Ich habe grundsätzlich nichts gegen die religionsgeschichtliche Deutung einer Halachah., und stehe sie gar in der Mischna oder in einer Barajta. Nur in den! speziellen Falle, die Bar. babli Beza 3 b betreffend, bestreite ich die Berechtigung, ja die Möglichkeit der Marmorstein ,sehen Deutung in aller Entschiedenheit. Wir haben es hier mit einer ,,trockenen“ Halacha zu tun, die eingebettet ist in ,,trockene“ Halachoth derselben Art, und wie kämen wir dazu die eine, just die eine, ,,religionsgeschichU lieh“ zu deuten? Ich setze den Wortlaut der strittigen Halacha deutsch nochmals her: ,,Ein Ei, sei es nun am Sabbath oder Jom Tob gelegt worden, darf nicht weggenommen werden weder um ein Gerät3 damit zuzudecken, noch damit die Füße (wörtlich: die Schenkel) des Bettgesteiles zu stützen, aber man darf das Gerät darüber stülpen, damit es (das Ei nämlich) nicht zerbreche.“ Den letzten Passus, wo zum Glücke eine Zweckbestimmung gegeben wird, zieht M. gar nicht heran, und doch ist er sehr geeignet, uns in den Geist dieser Halacha einzuführen, der nichts von Magie, Zauber oder Dämonen verraten läßt. Der Zweck ist der prosaischeste, der reellste der Welt: das am Sabbath oder Jom Tob frisch gelegte Ei, das von der Stelle nicht weggehoben werden darf, wird mit einem beliebigen Gerät überdeckt, damit es nicht zerbrochen werde. Auch M. hat sich nicht 1 Wiewohl wir mehrfache Behandlung des gleichen Gegenstandes vermeiden müssen, geben wir doch nochmals Herrn Professor Krauß das Wort, da die grundsätzliche Frage nach der Einwirkung des Volksglaubens auf das rabbinische Judentum noch stark der Klärung bedarf. Die Schriftleitung. 2 MGWJ 72 (1928), 391 ff. 3 Raschi: die Oeffnung einer Flasche, und so auch Marmorstein.

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