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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 4 · p. Seite 390

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 4
Article
Die Judenfrage im galizischen Landtag 1861 - 1868
Date
1928-01-01
Page
Seite 390 (sequence 12)
Language
German
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390 Sehr ernst wird es übrigens Goluchowski kaum gemeint haben. Er wird zweifellos gewußt haben, daß sein Antrag, selbst wenn er angenommen worden wäre, zunächst keine weitreichenden praktischen Folgen nach sich ziehen konnte; denn dem Landtage stand, da das vom Antragsteller gemeinte Gesetz ein Reichsgesetz war, wenn er seine Kompetenzen nicht überschreiten wollte, nur der Weg einer Petition an den Kaiser offen1. Zudem wäre der geschickte Staatsmann Goluchowski zweifellos in der Lage gewesen, den Widerstand einer Opposition, deren Machtmittel er als ausgezeichneter Kenner der lokalen Verhältnisse richtig einschätzen konnte, von vornherein aus dem Wege zu räumen. Wenigstens behauptete er das später bei einer anderen ähnlichen Angelegenheit2. Wie dem auch sei, sein Antrag war immerhin ein glänzender, überaus geschickter Schachzug. Er gewann dadurch mit einemmale das Vertrauen der jüdischen Bevölkerung Galiziens wieder3; nebenbei konnte er noch mit einer moralischen Geste gegen den polenfeind־ liehen Ukas der russischen Regierung in der einzigen damaligen öffentlichen Vertretung der Polen gewissermaßen Protest einlegen. _ (Schluß folgt.) unbekümmert um den. Widerstand . . . der Ruthenen. Die Beschlußfassung indeß wird kaum von ihrem (der Ruthenen) Votum abliängen, wenn anders die poln. Fraktion sich der Sache e r n s 11 i c 11 und nicht bloß zum Schein annimmt.“ 1 ״Allg. Ztg. d. J.“, Nr. 3 ex 1866. 2 H. H. u. St. A.: K. Z. 906 ex 1868. Aus Anlaß der Regierungsvorlage wegen Abschaffung der Judenbeschränkungen in der galizischen Gemeindeordnung, berichtet der Minister des Innern Dr. Giskra in seinem Vortrage vom 5. III. 1868: ,,Der Statthalter, Gf. Goluchowski, verhehlt'in seinem darüber erstatteten Berichte vom 27. v. M. zwar nicht die Opposition, welche der Annahme dieser Gesetzes Vorlage im galizischen Landtage mit Rücksicht auf seine eigentümliche Zusammensetzung entgegentreten dürfte, spricht im Uebrigen aber die Ansicht dahin aus, daß er hoffe, daß durch entsprechende Einwirkung, wo es nötig wird, die Annahme der Vorlage sich werde erreichen lasse n.“ Im Jahre 1866 war Goluchowski nicht mehr galizischer Statthalter (seit 1859), aber es wurde seit seiner Wahl in den Landtag — November 1865 — bestimmt erwartet, daß er zum Statthalter ernannt wird. (Allg. Ztg. d. J.te, Nr. 46 ex 1865 und ,,Neue Freie Presse“ v. 27. X. 1866), was auch wirklich im September 1866 geschah. (״Allg. Ztg. d. J.“, Nr. 41 ex 1866) und diese Erwartungen verfehlten nicht, dem Grafen — der ja auch ohnehin einer der angesehensten Führer der Konservativen war — eine besonders einflußreiche Stellung im Landtag zu verschaffen. 3 Ende Jänner 1866 begab sich zu Goluchowski eine Deputation der Lemberger Judengemeinde, um ihn um Entschuldigung für die Verkennung seiner judenfreundlichen Absichten zu bitten und für seinen Antrag zu danken. Goluchowski erwiderte, es freue ihn, endlich Anerkennung gefunden und die Juden teilweise überzeugt zu haben, daß die von ihnen gegen ihn gehegten Vorurteile und ausgestreuten Gerüchte grundlos seien. (״Allg. Ztg. d. J.“, Nr. 8 ex 1866, ״Neue Freie Presse“ v- 31. I. 1866). Aehnlich wie man früher Klagen über Goluchowskis Judenfeindlichkeit in den meisten jüdischen ausländischen Zeitungen finden konnte, so konnte man jetzt hie und da Berichte über sein unvoreingenommenes Benehmen gegenüber den Juden in der neuesten Zeit lesen. (Z. B. ,,Neuzeit“, Nr. 47 ex 1866.)

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