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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1928-01-01 · Heft 4 · p. Seite 379

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
72 (1928)
Issue
Heft 4
Article
Die Judenfrage im galizischen Landtag 1861 - 1868
Date
1928-01-01
Page
Seite 379 (sequence 1)
Language
German
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379 Die Judenfrage im galizischen Landtag 1861—1868 Von Dr. Filip Friedmann in Lodz. Auch in der Geschichte der galizischen Juden gibt es eine kurze Periode, in der — allerdings viel •später als im Westen Europas — ein heißer Kampf um die Judenemanzipation entbrannte. Da er sich auf parlamentarischem Boden, im galizischen Landtag abspielte, wird sich uns bei der Schilderung des Ringens um die Emanzipation zugleich die Möglichkeit bieten, die Stellung dieser damals einzigen freigewählten Vertretung des polnischen Volkes zu der Judenfrage zu umreißen. Zum besseren Verständnis der Vorgänge sei kurz die Vorgeschichte des Kampfes um die Gleichberechtigung erwähnt. Schon seit der Besitznahme Galiziens durch Oesterreich im Jahre 1772 nahmen die galizischen Juden eine besondere Stellung in der österreichischen Judenheit ein. Ihre besondere kulturelle, wirtschaftliche und soziale Lage, aber auch eine eigentümliche Rechts- Stellung schieden sie von ihren westösterreichischen Brüdern. So galten z. B. für sie außer den in anderen österreichischen Ländern üblichen Beschränkungen der Wohn-, Gewerbe- und Besitzrechte, der Bewegungsfreiheit, der Eheschließung usw. noch eigene, zum Teil aus den polnischen Rechtsverhältnissen übernommene Bestimmungen, welche insbesondere auf dem wirtschaftlichen Leben der galizischen Juden drückend lasteten, wie z. B. die Koscherfleisch- und die Lichterzündungssteuern. Der Völkerfrühling brachte den galizischen Juden, ebenso wie ihren westlichen Brüdern, Befreiung und Gleichberechtigung, aber nur vorübergehend. Seit dem denkwürdigen kaiserlichen Patent vom 31. XII. 1851, das die Verfassung aufhob, herrschte in Oesterreich־ wieder die Reaktion, und die galizischen Juden bekamen sie besonders zu spüren. Ihre Rechte wurden beschränkt und nach und nach wurde ihre rechtliche Lage wieder auf den vorrevolutionären Zustand herabgedrückt. Erst mit dem Anbruch der liberalen Aera, nach den Niederlagen des italienischen Krieges im Jahre 1859, begann man mit den Judenbeschränkungen allmählich aufzuräumen. Doch unterschied man in Regierungskreisen sorglich zwei gesonderte Gruppen in der österreichischen Judenheit: Während man die westösterreichischen Juden als reifer und demnach als der bürgerlichen Rechte würdiger betrachtete, sah man in der galizischen Judenheit immer noch ein rohes, ungebildetes und parasitisches Element, dessen Gleichberechtigung der Gesellschaft, der es angehörte, nur Schaden bringen könnte. Deshalb zögerte man gegenüber den galizischen Juden mit der Erteilung der Rechte, die man den anderen österreichischen Juden nicht mehr vor enthielt. . So lagen die Verhältnisse, als in Galizien parlamentarische Institutionen ins Leben gerufen wurden. Nun nahmen die Vertreter der 1 Dieser Aufsatz bildet ein erweitertes Kapitel einer umfangreicheren Arbeit des Verfassers aus der Geschichte der Juden in Galizien, die demnächst im Druck erscheint.

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