Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 72 (1928)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Einige wichtige Momente der Kultusgeschichte Altisraels
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 317 (sequence 1)
- Language
- German
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317 Einige wichtigere Momente der Kultusgeschichte Altisraels. Beleuchtet von Ed. König in Bonn1. Weil in Harold M. Wieners Artikel ,,Einige wesentliche Irrtümer der Wellhausens chen Anschauung“ (in der MGWJ. 1927, 353—364) auch mir mehrfach falsche Auffassungen von Textbestandteilen und Unterlassungen einer wissenschaftlichen Pflicht vorgeworfen worden sind (S. 3561, 358, 3582, 364), muß ich um die Erlaubnis bitten, in dieser Zeitschrift zu den betreffenden Fragen das Wort zu ergreifen. Hauptsächlich aber auch um der Sache willen fühle ich mich gedrungen, an der Debatte teilzunehmen. Denn es handelt sich um die Feststellung der geschichtlichen Wahrheit und zwar auf einem so wichtigen Gebiete, wie es die prophetische Religion Israels ist. Bei der aus diesen Gründen zu unternehmenden Auseinandersetzung wird es sich empfehlen, daß ich dem von W. eingeschlagenen und den Lesern vorliegenden Gange folge, denn dieses Verfahren wird ebenso eine größere Kürze meiner Darlegung ermöglichen, wie es ihrer Klarheit förderlich sein dürfte. - § 1. Ist mit den Worten, daß Israel das Fleisch seines Rind- und Kleinviehs wie die Gazelle und den Hirsch essen darf und beim Schlachten jenes Viehs das Blut auf die Erde wie Wasser gießen soll (Dt 1221-24), eine neue Art des Verfahrens eingeführt worden, oder nicht? Zur Beantwortung dieser Frage nimmt W. seinen Ausgangspunkt von den Fällen, die in Gen 187, 279-12, 4316, Ex 2137f., I Sam 2541, 2814 berichtet sind. Aber in allen diesen Fällen kann nicht positiv verneint werden, daß mit dem Blute eine Zeremonie vorgenommen oder bei seinem Ausgießen wenigstens einige Worte gesprochen worden sind, durch die es der Gottheit geweiht wurde. Ja, nicht einmal dies, daß das Blut in den erwähnten Fällen auf einem Altar ausgegossen oder an ihn gesprengt worden sei, kann absolut in Abrede gestellt werden. Denn dies wird einerseits nicht dadurch ver־ hindert, daß Abraham einem Diener ,,ein Kalb übergab, und dieser sich beeilte, es zuzubereiten“, weil auch bei diesem raschen Vollzug der Sache doch ein Moment der herkömmlichen kultischen Behandlung des Blutes eingeschlossen sein kann. Andererseits gibt es Anhaltspunkte, durch welche die Annahme empfohlen wird, daß bei jenen Schlachtungen ein Altar seine Rolle spielte. Ein solcher Anhaltspunkt liegt erstens darin, daß bei dem in I Sam 143235־ erwähnten Falle Saul darüber entsetzt war, daß die Krieger das Kleinvieh und die Rinder ,,zur Erde hin schlachteten“ (V. 32b), auch das noch blutende Fleisch aßen, und daß diesem entsetzlichen Verfahren abgeholfen wurde, indem ein Altar aufgestellt wurde (V. 34), doch natürlicherweise, damit das Blut an ihm dem Ewigen geweiht würde. Ein anderer Anhaltspunkt, durch den meine Ansicht über die Behandlung des Blutes in den Fällen von Gen 187 usw. gestützt wird, ist in der Verordnung von Dt 122028־ selbst enthalten. Denn die da gegebene Anweisung, daß bei den Schlachtungen, die fern vom legitimen Altar vorgenommen wurden, das Blut ,,wie Wasser zur Erde gegossen werden solle“, muß schon nach der Natur der Sache etwas Neues gewesen sein, und abermals stimmt mit meiner Ansicht der Umstand zusammen, daß in diesen Fällen der Altar fehlte. Ja, das ist das charakteristische Element an der Gesetzgebung von Dt 1220-28, daß sie im Zusammenhang mit der Ankündigung einer S i - tuation auftritt, in welcher nicht mehr überall Altäre des Ewigen erlaubt sein sollen, sondern der Altar desselben nur da stehen soll, wo •er seinen Namen wohnen lassen wird. 1 Obige Bemerkungen des Herrn Geheimrat König waren uns bereits vor mehreren Wochen zugegangen; wir veröffentlichen sie erst jetzt, um die Antwort des Herrn Wiener in dem gleichen Heft erscheinen lassen zu können. Letztere haben wir nicht übersetzen lassen, um den Abdruck nicht noch weiter hinauszuschieben. Uebrigens teilt uns Herr Geheimrat König mit, daß er auf die neuen Einwände des Herrn Wiener an anderer Stelle;,zurückzukemmen beabsichtigt. Die Schriftleitung.